Schlagwort-Archive: Trunkenheitsfahrt

Blechlawine im Rausch

Ein während der Betriebszeiten allgemein zugängliches Parkhaus ist öffentliche Verkehrsfläche i.S.d. Straßenverkehrsrechts; eine kurzfristige Sperrung der Ausfahrt ändert daran nichts ( BayObLG, Beschl. v. 13.02.2026 – 204 StRR 102/26).

Wer betrunken mit dem Auto fährt, denkt an Straßen, Kreuzungen und Polizeikontrollen. Viele glauben, im Parkhaus sei dies „Privatsache“. Das Bayerische Oberste Landesgericht hat dem eine klare Absage erteilt. Die Entscheidung zeigt, wie weit der Begriff des öffentlichen Verkehrsraums reicht – und welche Risiken eine vermeintlich kurze Fahrt im Parkhaus hat.

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Das Pocketbike und die Fahrerlaubnis

PennekeWer ein „Pocketbike“ fährt, braucht eine Fahrerlaubnis und eine Versicherung beim Führen im Straßenverkehr. Eine dementsprechende Entscheidung fiel am 11. September 2013 durch das Oberlandesgericht Dresden (AZ: 2 Ss 652/13).

 

Eine Strafbarkeit wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis und des Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetzes liegt sonst vor. Also beachten Sie dies auch für die kleinen Fahrzeuge im Straßenverkehr. Insbesondere sollte man sich nicht betrunken auf so einem kleinen Fahrgerät erwischen lassen. Auch wenn man eher sich als andere gefährdet, wird dies als Trunkenheitsfahrt gemäß 316 StGB gewertet und bestraft. So entschied es nun auch – in Anlehnung an das Oberlandesgericht Dresden das Amtsgericht Rostock (20 Ds 697/13).

 

Thomas Penneke