Auf ein Wort: Wir leben immer noch in einem Rechtsstaat!

Die Erwartungen an den ersten Prozess wegen der sexuellen Übergriffe in der Silvesternacht in Köln waren groß. Heute vor einer Woche fällte das Amtsgericht Köln sein Urteil. Das Ergebnis erschien auf den ersten Blick enttäuschend, denn wegen vorgeworfener sexueller Übergriffe wurden die Angeklagten nicht verurteilt. Sie wurden freigesprochen.

Viele regten sich in den sozialen Medien auf. Das verstehe ich nun gar nicht. 

Wir leben immer noch in einem Rechtsstaat, der gewisse grundgesetzlich verankerte Prinzipen hat.

Jeder ist solange unschuldig, bis seine Schuld bewiesen ist. Den Beweis der Schuld führt dann das Gericht in seiner Verurteilung aus.

Weiterhin gehört dazu ein fairer Prozess. Auf den hat das Gericht im Laufe des Prozesses zu achten.

Es gehört dazu auch das Recht sich von einem Anwalt verteidigen zu lassen.

Wichtig aber und, um den ersten Punkt zu ergänzen, es muss die individuelle Schuld nachgewiesen werden. Nur dafür kann ein Angeklagter bestraft werden.

Kollektivschuld oder Sippenhaft gibt es nicht!!!

 

Gott sei Dank auch! Gar nicht auszumalen, was dann hier los wäre.

Kurz zum Fall:

Für die Anklage wegen sexueller Nötigung in der Kölner Silversternacht gab es eine Zeugin, der zwei Wochen vor Prozessbeginn Fotos vorgelegt wurden. Darauf identifizierte sie einen der Angeklagten (A) als Täter, der sie umzingelt und betatscht hatten mit „70 Prozent Wahrscheinlichkeit“. Der Richter fragte sie, ob sie den Täter im Gerichtssaal wiederkenne. Sie sagte ja und zeige auf den anderen Angeklagten (B). Damit hatte sich die Anklage wegen sexueller Nötigung erledigt.

Wenn die individuelle Schuld  nicht nachgeweisen werden kann, hat das auch nichts mit Kuscheljustiz zu tun, sondern mit den Grundsatz: “Im Zweifel für den Angeklagten“.

Wenn die Beweise, in diesem Fall das Erkennen durch die Zeugin, nicht geliefert werden können, muß der Freispruch erfolgen.

Thomas Penneke

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