Ist die Vertrauensperson vielleicht auch ein abgehörter Telefonanschluss?

Im Vorjahr hat sich die Zahl der betroffenen Anschlüsse auf 1114 fast verdoppelt. Im Vorjahr sollen es 564 gewesen sein. Nun gut, auf die Einwohnerzahl gerechnet, ist das ein verschwindender Prozentsatz.

Aber überwachen die Ermittlungsbehörden auch gemäß der Strafprozessordnung?

Manchmal habe ich den Eindruck, wenn man eine Akte anfängt zu lesen, dass die “Vertrauensperson” immer ein abgehörter Telefonanschluss ist und keine natürliche Person. Erst danach werden offiziell Anschlüsse angezapft und Ermittlungsergebnisse gewonnen. Die Angaben der VP erweise sich in der Regel als falsch, jedoch sind sie im späteren Verfahren unbeachtlich.

Ein Beispiel:
VP berichtet, dass der Mandant kiloweise Kokain aus Berlin hole. Wow! 😳

Abhörbeschluss folgt und der Anschluss wird angezapft. Man hört mit bei Familiengesprächen, Telefonsex und kucke da: In einem Gespräch werden Synonyme verwendet, die nur auf Betäubungsmittel hindeuten. Es wird weiter mitgehört. Weitere Kontaktpersonen festgestellt, observiert und dann zugegriffen.

Hausdurchsuchung folgt und gefunden werden 500 Gramm Marihuana. Später stellt sich heraus, dass die Kontaktpersonen sowie das Marihuana aus Hamburg und Greifswald kamen.

Manchmal sind die Angaben der Vertrauensperson eben schon recht komisch. Konsequenzen haben sie (bisher) keine zu befürchten. Vielleicht weil sie….

Kommt mir das nur merkwürdig vor? Ich habe mir darüber Gedanken gemacht, da jetzt die neuen Zahlen zum Abhören veröffentlicht wurden.

Thomas Penneke

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