Weil ein Kind auf einer Spielstraße in Neuruppin mit farbiger Kreide drei Parkplätze malte, wurde ein Bußgeldverfahren eingeleitet.
„Lächerlich“, „absolut affig“ und „peinlich für die Stadt“? Was war geschehen?
Eine Siebenjährige aus Neuruppin freute sich auf die an Himmelfahrt angekündigten Gäste – und zeichnete für sie mit Kreide drei Parkplätze direkt vor dem Haus ein, in Weiß, Blau und Pink, mit einem großen “P”.
Eine nette Geste – die das Ordnungsamt auf den Plan rief: Dieses leitete wegen unerlaubter Bemalung der Straße ein Bußgeldverfahren ein.
In den meisten Verordnungen der Städte ist das Bemalen der Straßen eine Ordnungswidrigkeit. Das muss man hierzu wissen. Trotzdem ist das bei einer Bemalung einer Spielstraße übertrieben.
Sie hat ja nun kein “100 km/h-sind-erlaubt”-Schild gemalt. 😉😄
Was meint Ihr grundsätzlich?
Soweit ist das Kind noch nicht strafmündig. 😉
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