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Liebe Polizei: Was soll das? (Verhandlung Verwaltungsgericht Schwerin)

Zwei Demonstranten müssen für den Einsatz der Polizei am Rande einer Demonstration nicht zahlen. Im Schweriner Verwaltungsgericht wurde heute darüber verhandelt, ob die Polizei Demonstranten die Kosten für das Wegtragen bei Sitzblockaden in Rechnung stellen darf. Das Ergebnis habe ich nun schon vorweggenommen. Warum? Na, der Reihe nach…

 Im vorliegenden Fall geht es um sieben Kläger. Diese sollen im Mai 2016 mit einer Sitzblockade am Flughafen Rostock-Laage gegen eine Sammelabschiebung von Flüchtlingen protestiert haben.

Das Rostocker Polizeipräsidium hatte nun jedem Kläger 124 Euro (189 EUR – die Presse widerspricht sich hier) für jede angefangene “Arbeits”stunde beim Wegtragen durch zwei Polizisten gestellt. Dabei sollen Vor- und Nachbereitungskosten inklusive in Rechnung gestellt worden sein.

Die Klage der Betroffenen richtete sich gegen den bzgl. der Kosten übersandten Bescheid der Polizei.

Dieses Urteil wäre übrigens kein Grundsatzurteil geworden. Doch es kam sowieso anders!

Die Beklagte, das Polizeipräsidium Rostock hat in der Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht Schwerin zwei Gebührenbescheide, die die oben benannten “Arbeits”stunden betrafen, für zwei Demonstranten zurückgenommen. Was war denn jetzt los?

Das Gericht stellte anhand von Video-Aufnahmen der Polizei heute fest, dass diese zwei Demonstranten von allein aufgestanden sind und nicht von Polizisten aus der Blockade weggetragen wurden.

Keine “Arbeit” der Polizei – kein Geld! Versteht sich, doch warum wurde das nicht vorher geprüft? Ging man hier auf Dummenfang?

Es riecht danach!

Da nun kein sogenannter unmittelbarer Zwang durch die Polizei an dem Tage gegenüber diesen zwei Demonstranten angewandt wurde, durfte die Polizei auch keine Gebühren erheben. Die Entscheidung über fünf weitere Klagen von Demonstranten vertagte das Gericht.

Liebe Polizei: Was soll das?

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