Weg zur Toilette ist lang – Betriebsrat klagt

Betriebsrat 2Betriebsrat 1Ein Weg von rund 200 Metern zur Toilette ist zumutbar. Das hat das Hessische Landesarbeitsgericht in einem am Dienstag bekannt gewordenen Urteil entschieden (16 TABVGa 214/13). Geklagt hatte der Betriebsart eines Frachtunternehmens am Frankfurter Flughafen.

 

Sachverhalt: Wegen eines Umbaus sollte die Tür zum Büro des Betriebsrats versetzt werden. Dieser wollte das nicht hinnehmen: Der Weg zur Toilette hätte sich verlängert. Er klagte. Ein Weg von rund 200 Metern zur Toilette ist zumutbar. Das hat das Hessische Landesarbeitsgericht in einem am Dienstag bekannt gewordenen Urteil entschieden (16 TABVGa 214/13). Geklagt hatte der Betriebsart eines Frachtunternehmens am Frankfurter Flughafen. Der Betriebsrat wollte eine einstweilige Verfügung gegen eine Baumaßnahme erreichen. Sie hätte zur Folge gehabt, dass die Tür zum Büro des Betriebsrats um einige Meter versetzt worden wäre. Die Baumaßnahme, so der Betriebsrat, habe Auswirkungen auf die Toilettenbenutzung. Sie verlängere den Weg zur Damentoilette auf 200 Meter. Das sei dem weiblichen Ersatzmitglied des Betriebsrats nicht zumutbar. Die Richter wiesen den Eilantrag zurück. Der Betriebsrat habe bei der Umbaumaßnahe kein Mitspracherecht. Außerdem sei die Arbeit durch den längeren Weg zur Toilette nicht behindert. Der Betriebsrat habe zwar Anspruch auf angemessene Unterbringung. Diese sei aber auch bei versetzter Tür gewährleistet. (Quelle: Focus.de unter Finanzen und Recht Stand 27.3.14 21:04 Uhr)

 

Hat der Betriebsrat mal daran gedacht, dass die Arbeitnehmer durch den längeren Weg auch eine längere „Pinkelpause“ haben?

 

Waren es nun mehr Frauen oder mehr Männer im Betriebsrat, die die Entfernung zur Toilette monierten?

 

Thomas Penneke

Strafverteidiger Rostock

 

 

 

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