Sex im Freibad – es muss nicht immer im Bett sein

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Sex im Freibad – Ausrede zog nicht

Es muss ja nicht immer langweilig abends im Bett, wenn das Licht aus ist. 😉  Zwei Heranwachsende (18 w und 19 m) hatten Sex im Freibad und wurden inflagranti in der Erlebnisgrotte erwischt. Der junge Mann hatte eine Erklärung für seinen entblößten Unterleib. Diese zog nicht.


Das jugendliche Paar wurde angeklagt und vom Amtsgericht Augsburg verurteilt.
Der Vorwurf: Erregung öffentlichen Ärgernisses. Dies sollen beide vorsätzlich begangen haben. Mit anderen Worten: Ihnen kam es auf die Entdeckung an, wie bei einer exhibitionistischen Handlung. Dadurch wollten Sie ein Ärgernis erregen. Der junge Mann behauptete noch, dass er seine Badehose im Schwimmbecken verloren hätte. Der Richter glaubt ihm nicht. Die junge Dame schwieg. Beide wurden zu Arreststrafen verurteilt. 

Wie hättet ihr als Richter geurteilt?

Was hättet ihr als Ausrede gegenüber einem Richter gebracht?

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Meine Meinung: Ich kenne die Akte nicht, aber ich glaube, dass es dem jungen Paar nicht darauf ankam, beim Sex gesehen zu werden, also bewusst das öffentliche Ärgernis hervorrufen wollte. Das wäre die Voraussetzung für eine Verurteilung für diese Straftat. Je nachdem, was mir die Jugendlichen zu diesem Thema erzählt hätten, hätte ich sie womöglich freigesprochen. 😉

Ihr / Euer Thomas Penneke

 

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