Schlagringe an sich sind in Deutschland (§ 2 Abs. 3 i. V. m. Anlage 2 Abschnitt 1 Nr. 1.3.2 WaffG), in Österreich (§ 17 Abs. 1 Z 6 WaffG) und in der Schweiz (Art. 4 Abs. 1 Bst. d und Art. 5 Abs. 1 Bst. d WaffG) verboten.
Ein Schlagring selbst ist eine Handwaffe. Er besteht aus einem Griff, durch die die Finger der Faust gesteckt werden. Schlagringe fallen im Allgemeinen unter die Schlagwaffen, da sie bei ihrer Verwendung den Körper nicht penetrieren. Wenn sie mit längeren Stacheln oder Klingen ausgestattet sind, fallen sie auch unter die Hiebwaffen, da sie bei ihrer Verwendung den Körper penetrieren.
Und unsere Schlagringhandtasche?
Gute Mädchen kommen in den Himmel. Böse Mädchen kommen überall hin. 😉
Die Handtasche ist keine Waffe. Das Landeskriminalamt in Bayern klärte 2013 bereits nach Selbstversuchen über die Strafbarkeit der Schlagring Handtasche auf.
“Einem Hieb mit einer solchen Tasche fehlt die Power, weil ein wirkungsvoller Schlagring unbedingt eine Abstützung in der Handinnenfläche brauche.” (LKA Bayern).
Na dann! 😉 Übrigens kann man so eine Tasche hier bestellen: Rookies & Kings.
Bestellt einen schönen Gruß von mir. 😉
Und berichtet mir, wo und zu welchen Anlässen Ihr die Handtasche tragt. 😉
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