Neues zum filesharing

BGH

BGH entscheidet zu Gunsten der Abmahner

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in drei Fällen entschieden, dass Eltern für den illegalen Musiktausch ihrer Kinder haften müssen. Grundsätzlich müssen Eltern nicht für ihre Kinder haften, wenn sie sie über die Risiken von Tauschbörsen aufgeklärt und die Nutzung verboten haben. Nicht verstanden? Ich erkläre es. 😉

In den dem Bundesgerichtshof vorliegenden Fällen hatten die Beklagten die Ausreden “Wir waren im Urlaub” und “Das war jemand anderes” gebraucht. Diese zogen nach einer Beweisaufnahme nicht. 

2012 stellte der Bundesgerichtshof schon fest: Eltern haften grundsätzlich nicht, wenn Kinder im Internet illegal Musik tauschen. Dies gilt allerdings nur unter den Bedingungen: Eltern müssen ihre Kinder zuvor belehrt haben, dass die Teilnahme an sogenannten Tauschbörsen rechtswidrig ist, und sie dürfen keinen konkreten Verdacht haben, dass ihr Kind das Verbot ignoriert. Der Bundesgerichtshof stellt nunmehr noch einmal klar, dass die einfache Belehrung nicht ausreicht, sondern es den Kindern unmissverständlich untersagt sein muss. Überwachen müssen die Eltern die Kinder nicht. Sie müssen ihnen auch nicht misstrauen. 

Urteile vom 11. Juni 2015 – I ZR 19/14, I ZR 21/14 und I ZR 75/14

Ich will hier keine Tipps geben, wie man die Ausreden besser untermauern hätte können, aber das war in allen drei Fällen flach. 😉 Ein Kind wusste nicht, wo genau die Familie in Spanien im Urlaub war. Ein anderes Kind sagte, dass es nicht wusste, dass das Musiktauschen verboten sei. Manometer!

 

Welche Ausreden habt Ihr schon verwendet? Zogen diese? Oder sitzt Ihr das aus?

 

Thomas Penneke

#Penneke #Rostock #filesharing #Haftung #BGH