Versprechen vom Kollegen

Strafverteidiger Thomas Penneke Rostock Strafrecht Verteidiger

Versprechen vom Kollegen – Geht´s noch?

Da könnte man doch echt Plaque kriegen. Was denken sich manche “Verteidiger”, die ihrem Mandanten den Himmel auf Erden versprechen? Gar nichts! Ihnen ist das Schicksal des Mandanten egal. Es geht nur auschließlich und allein um den eigenen Geldbeutel. Arbeit muss bezahlt werden – das ist richtig. Aber warum lügt man dann Mandanten an?

Ich setze niemanden die rosarote Brille auf. Warum auch? Wenn der Mandant mit meiner Einschätzung nicht zufrieden ist, dann soll er sich einen anderen Anwalt suchen. Einen kann ich hierfür immer wieder empfehlen. Dieser verspricht Freisprüche und Bewährungsstrafen.

 

In einem Straffall – ich war der Nebenklägervertreter – vertrat genau dieser Kollege den Täter. Der Fall war recht speziell, denn mein Mandant wurde in einer Disko auf dem Klo sitzend, von dem Angeklagten und später Verurteilten geschlagen. Diverse Brüche im Gesicht waren die Folge. Der Angeklagte hatte schon zig-fache Vorstrafen. In der ersten Instanz ging der Angeklagte voll auf Konfrontation und behauptete, er habe meinen Mandanten nicht geschlagen. Zeugen und weitere Beweise überführten zur Überzeugung des Gerichts den Angeklagten als Täter. Er wurde zu einer unbedingten Freiheitsstrafe verurteilt. Dann ging er in die Berufung und in der Verhandlung beschränkte er die Berufung auf das Strafmaß. Es kam zu einer erneuten Verurteilung ohne Bewährung. Die Revision hierauf blieb auch erfolglos.

 

In der Berufungsverhandlung ging ich davon aus, dass der Angeklagte sein Unrecht einsah, weil er die Berufung auf den Straffolgenausspruch beschränkte.

 

Soweit – so gut!

 

Während der Verurteilte sich in Haft befand, forderte ich Schmerzensgeld ein. Er zahlte nicht.

 

Ich beantragte einen Mahnbescheid. Gegen den legte er Widerspruch ein.

 

Ich verklagte ihn.

 

Nunmehr meldete sich der Täter mit einem neuen Anwalt. Er wehre sich gegen die Klage wegen der Höhe des Schmerzensgeldes.

 

Soweit – so gut.

 

Interessant war aber der Absatz in der Klageerwiderung, der mich stutzig machte: “Der zur Klagebegründung geschilderte Sachverhalt wird nicht bestritten, obwohl der Beklagte seinerzeit die Berufung gegen das Urteil des Amtsgerichts Rostock auf den Rechtsfolgenausspruch beschränkt hat, weil sein Verteidiger ihm erklärt hatte, er habe mit dem Gericht eine Vereinbarung getroffen, dass im Falle der Beschränkung der Berufung die dann zu erkennende Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt werden würde!”

 

Aua! Abgesehen davon, dass der jetzige Kollege die Einsicht in das Unrecht wieder relativiert (das ist mir egal), zeigt er auf, wie der Kollege VERTEIDIGER gearbeitet hat. Er hat den Mandanten angelogen und etwas versprochen, was gar nicht ging. Es ging schon wegen der Vorstrafen nicht. Aber es ging auch nicht, weil es keinen Deal gegeben hat. Nochmal: Es war eine glatte Lüge!

 

Zu den Dealvoraussetzungen ein Blick ins Gesetz.

 

Es gab keine Gespräche, denn davon hätten Staatsanwaltschaft und ich als Nebenkläger erfahren.

 

Den Rest schenke ich mir hier. Ich sagte ja schon: “Ich kann den Kollegen empfehlen!”

 

Ich glaube auch nicht, dass der neue Anwalt in der Sache gelogen hat. Es wäre nämlich nicht das erste Mal des Kollegen, seinem Mandanten die rosarote Brille aufzusetzen.

 

Thomas Penneke