Hafterleichterung auch für Terroristen

Untersuchungshaft

Beate Zschäpe bekommt eine Zellengenossin

Das Oberlandesgericht (OLG) München hat die Haftbedingungen für die mutmaßliche NSU-Terroristin Beate Zschäpe gelockert.

Die 39-jährige Angeklagte Zschäpe muss nicht mehr länger in einer Einzelzelle hocken. Die gemeinsame Unterbringung mit einer anderen Gefangenen sei „zulässig“ und würde „zu keiner Gefährdung der Untersuchungshaftzwecke führen“, heißt es in dem OLG- Beschluss vom 4. November.

Das OLG änderte damit einen anderslautenden Beschluss des Bundesgerichtshofs (BGH) von 2011. Die Münchner Richter machten zur Bedingung, Zschäpes künftige Mitbewohnerin dürfe keiner terroristischen Tat nach den Paragraphen 129a und 129b des Strafgesetzbuches verdächtigt werden.

Sitzen denn so viele Damen als mutmaßliche Terroristen in Haft?

Die Isolierung eines Gefangenen von anderen Gefangenen kann zu einer erheblichen psychischen Belastung werden. Allein sein ist manchmal schön, doch auf Dauer? Man sollte hier sich nicht von dem Gedanken leiten lassen: Das hat sie sich selbst zuzuschreiben! In unserer humanistischen Gesellschaft kommt dieser Spruch oft genug.

Dann können wir auch den Hungerturm und die Eisenkugel wieder einführen.

Der Prozess indes dauert noch an. Ich bin gespannt wie lange noch.

 

Thomas Penneke