Urteil im Verfahren gegen IS Rückkehrer

Celle. Der 4. Strafsenat – Staatsschutzsenat – hat am 7. Dezember 2015 sein Urteil im o.g. Verfahren gesprochen. Ayoub B. ist wegen mitgliedschaftlicher Beteiligung in einer terroristischen Vereinigung im Ausland zu einer Freiheitsstrafe von 4 Jahren und 3 Monaten verurteilt worden. Gegen Ebrahim H.B. hat der Senat eine Freiheitsstrafe von 3 Jahren verhängt.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Es kann binnen einer Woche mit der Revision angefochten werden. Die Angeklagten bleiben in Haft.

Der Senat hat es als erwiesen angesehen, dass sich die Angeklagten jeweils zwischen Juni 2014 und August 2014 der Organisation „Islamischer Staat Irak und Großsyrien” (ISIG) angeschlossen haben und damit Mitglieder einer terroristischen Vereinigung im Ausland gewesen sind.

Ayoub B. habe eine Ausbildung an der Waffe durchlaufen. Dadurch habe er den ISIG ebenso unterstützt, wie u.a. durch die Teilnahme an einer Propagandaveranstaltung und Werbung für den ISIG. Ferner habe er an der Festnahme zweier Syrer und deren Zuführung zur sogenannten „IS-Polizei” mitgewirkt. Außerdem habe Ayoub B. die Ziele des ISIG gefördert, als er bei einem Gefecht am 31. Juli 2014 zwischen Truppen des ISIG und des Irak verletzte ISIG-Kämpfer von der Front in ein Krankenhaus transportierte. Die Beweisaufnahme habe jedoch Einzelheiten zu dem Gefecht und insbesondere zu dessen eventuellen Opfern auf irakischer Seite nicht ergeben, so dass keine Verurteilung wegen eines Tötungsdeliktes in Betracht komme.

Ebrahim H.B. habe sich dem ISIG zunächst als Kämpfer dann als Selbstmordattentäter zur Verfügung gestellt. Ferner habe er Werbung für den ISIG gemacht und ein Bild von sich in Kampfmontur im Internet veröffentlicht.

Die Verhandlung hatte am 3. August 2015 begonnen. An insgesamt 25 Verhandlungstagen hat der Senat 3 Sachverständige und 37 Zeugen vernommen.

PM des Landes Niedersachsen

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