Edathy (SPD) muss vor Gericht
Die Staatsanwaltschaft Hannover hatte wegen des Verdachts auf Besitz kinderpornografischer Filme und Bilder im Juli Anklage gegen Edathy (SPD) erhoben. Nunmehr folgte der Eröffnungsbeschluss des Landgerichts Verden.
Wegen des Besitzes von Kinderpornografie muss der ehemalige SPD-Bundestagsabgeordnete Sebastian Edathy nun doch vor Gericht. Das Landgericht Verden ließ die Anklage der Staatsanwaltschaft Hannover zu. Hierzu wurde der erste Verhandlungstermin auf den 23. Februar 2015 bestimmt. Es besteht seitens der Staatsanwaltschaft Hannover gegen Edathy (SPD) der Verdacht auf Besitz kinderpornografischer Filme und Bilder. Die Anklage stammt aus Juli 2014.
Wo ist Herr Edathy (SPD)?
Ende des vergangenen Jahres war Herr Edathy (SPD) ins Visier der Behörden geraten. Sein Mane stand auf einer “Kundenliste” einer kanadischen Firma. Diese bot auch kinderpornografisches Material. Dort soll Herr Edathy (SPD) von 2005 und 2010 mindestens 31 Videos und Fotos gekauft haben. Auf diesen befanden sich nackte Kinder im Alter zwischen 9 und 14 Jahren. Edathy (SPD) hatte stets erklärt, die Inhalte dieser Bilder und Videos seien nicht strafbar. Er schilderte dies sogar noch als Kund und verglich dies mit Nacktknabenskulpturen der alten Griechen.
Mit dem “Fall Edathy” beschäftigt sich auch ein Untersuchungsuasschuss des Bundestags. Justizminister Heiko Maas brachte eine Verschärfung des Sexualstrafrechts auf den Weg.
Thomas Penneke