§ 142 StGB liegt nicht vor, wenn man dem Unfallgegner seine Telefonnummer und Namen gibt, auch wenn man später für den Geschädigten nicht mehr zu erreichen ist. Mut zur Wahrheit auch bei der Polizei weiterlesen
§ 142 StGB liegt nicht vor, wenn man dem Unfallgegner seine Telefonnummer und Namen gibt, auch wenn man später für den Geschädigten nicht mehr zu erreichen ist. Mut zur Wahrheit auch bei der Polizei weiterlesen