Polizeigesetz in MV – Auf ein Wort

Und wieder einmal ist es soweit. Die Drohung ist perfekt. Das Polizeigesetz in Mecklenburg – Vorpommern (MV) soll verschärft werden. Das Innenministerium meint – wie immer -, dass die Verschärfung unbedingt notwendig sei. Strafverteidiger unter anderem sehen das anders. Warum und was ist da los?

Die Gefahr des staatlichen Hackens und (neusprech) Leakens ist immanent. So mancher von uns Strafverteidigern hat (hatte) schon den Eindruck, dass der Staat und so auch MV Daten von jedermann und allem sammelt. Das ist nicht nur unangenehm für den Gesammelten, sondern auch hochgradig gefährlich.

Insbesondere erscheinen die Onlinedurchsuchung und die Quellen-Telekommunikationsüberwachung (kurz: Quellen-TKÜ) als besonders kritikwürdig. Der schon in der Presse oft benannte “Staatstrojaner” lässt in der Gestalt dieser beiden Ermittlungsmethoden grüßen.

Die Ermittler erhalten hierbei das Recht, mit einer speziell dafür entwickelten Software unbemerkt in Computer, Telefone, Tablets, Fablets, etc. einzudringen und sich zu einzunisten. Sodann wird der gesamte Inhalt der Festplatte durchsucht.

Quellen – TKÜ

Die Quellen – TKÜ ist nun dafür da, Ihre Kommunikation auf dem Gerät direkt zu durchsuchen, bevor sie verschlüsselt wird.

Die Sicherheit Ihrer Kommunikation mit anderen Chatpartner – auch mit der Geliebten – über Telegramm, Threema, Facebook ist nicht mehr sicher. Vergessen Sie die geheimen Chats, die sogar der Megadatensammler Facebook neuerdings anbietet. Nichts wird mehr sicher sein. Alles ist bespitzelungsfähig und archivierbar. Auch alte gelöschte Chats können abgegriffen werden.

Das Ministerium argumentiert – gebetsmühlenartig -, dass nur so die Gefahrenabwehr möglich ist und zwar eben bevor eine Straftat geschehen ist. Dies ist zwar noch nicht der “Minority-Report”, doch genauso gruselig. Es wird immer der Kampf gegen den Terrorismus als Vorwand genommen. Überwacht wird aber in der Praxis der kleine Drogendealer.

Richtervorbehalt

Es soll jedoch bei einem Richtervorbehalt bleiben. Für die Laien unter den Lesern dieses Blogs: Ein Richter muss zustimmen und einen Beschluss fassen. Wie schnell das geht, kann Ihnen jeder Strafverteidiger von seinem Heimatgericht bestimmt berichten. Auch hier werden oft Beschlüsse gefasst, die manchmal nicht einmal den minimalen Anforderungen entsprechen. Das Beschwerdegericht hält die Beschlüsse zumeist und wenn der Beschluss rechtswidrig gewesen ist, dann entsteht noch nicht automatisch ein Beweisverwertungsverbot. Aber das ist ein anderes Thema.

Heimlich kommen sie…

Und wie kommen die Beamten der staatlichen Verfolgungsbehörden nun an Ihre Geräte? Wenn es nicht über den herkömmlichen Weg geht, dann sollen sie auch in Ihre Wohnung eindringen dürfen. So liest es sich im Gesetzesentwurf.

Während die Onlinedurchsuchung (zunächst) nur erlaubt sein soll, wenn es um eine Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit einer Person gehe oder der Bestand von Land und Bund gefährdet sei, darf die Quellen-TKÜ immer eingesetzt werden dürfen. Letzteres soll sich an den Voraussetzungen der Voraussetzungen der Überwachung von Telefonen orientieren.

Was ist mit der IT – Sicherheit?

Was ist nun mit der IT – Sicherheit? Es werden durch die Verfolger Sicherheitslücken Ihrer Geräte und Systeme genutzt. Es wäre doch schön, wenn die Verfolger diese Sicherheitslücken auch den Herstellern der Geräte und der Software mitteilen, damit diese die Lücke vor Angriffe anderer Personen schützen können. Sie suchen Fehler im System, um Informationen zu sammeln.

Das ist so, als ob ein Polizist an ihrem Haus den vorhandenen Einbruchschutz prüft, ihnen aber nicht mitteilt, dass die Kellertür defekt ist. Nur für den Fall, dass die Polizei dort selbst einmal rein muss.

Generalsekretär der FDP-MV David Wulff

Überzeugende Argumente pro Überwachung habe ich bisher nicht gehört. Daher bin ich – auch als normaler Bürger und nicht als Strafverteidiger – gegen diese Überwachungen. Ich bin kein gläserner Bürger! Ich will es auch nicht werden. Mir ist klar, dass die Polizei auch mit der Internetkriminalität “mitkommen” muss. Auf Kosten der unbescholtenen Bürger jedenfalls nicht. Denn so wird der Weg in den absoluten Überwachungsstaat geebnet.

Ihr Rechtsanwalt / Strafverteidiger Thomas Penneke

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www.Penneke.de

2 Gedanken zu „Polizeigesetz in MV – Auf ein Wort“

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