BGH bestätigt Verurteilung im Hamburger Raser-Fall wegen Mordes

Das Landgericht Hamburg hatte den zur Tatzeit 24-jährigen Angeklagten unter anderem wegen Diebstahls sowie wegen Mordes in Tateinheit mit zweifachem versuchtem Mord und mit zweifacher gefährlicher Körperverletzung zu einer lebenslangen Gesamtfreiheitsstrafe verurteilt. Mit Beschluss vom 16.01.2019 verwarf der Bundesgerichtshof die Revision des Angeklagten als unbegründet (Az.: 4 StR 345/18).

Im vergangenen Jahr hatte der BGH in einem ähnlichen Fall aus Berlin das bundesweit erste Mordurteil nach einem illegalen Autorennen zweier junger Männer aufgehoben.

Was war geschehen?

Im nun rechtskräftig entschiedenen Hamburger Fall hatte ein Litauer am frühen Morgen des 4. Mai 2017 ein Taxi gestohlen. Mit dem unbeleuchteten Fahrzeug raste der betrunkene Mann auf der Flucht vor der Polizei durch Hamburg. Kurz vor der Binnenalster beschleunigte er laut Urteil auf Tempo 160 und lenkte auf die Gegenspur des Ballindamms.

Dort stieß er mit dem Großraumtaxi eines 57 Jahre alten Fahrers zusammen. Dessen 22 Jahre alter Fahrgast – ein Barkeeper, der gerade erst eingestiegen war – kam dabei ums Leben. Ein weiterer Fahrgast und der Taxifahrer kamen mit schwersten Verletzungen ins Krankenhaus. Das Landgericht sprach ihn deswegen wegen Mordes, zweifachen versuchten Mordes und zweifacher gefährlicher Körperverletzung schuldig.

Landgericht: bedingter Vorsatz

Das Landgericht Hamburg hatte mit Blick auf die während der Verfolgungsfahrt vom Angeklagten bewusst immer weiter gesteigerten Gefahren bedingten Tötungsvorsatz angenommen, weil ihm jedenfalls ab dem Zeitpunkt des Überwechselns auf die Gegenfahrbahn das Leben anderer und auch das eigene Leben gleichgültig gewesen seien. Der unter anderem für Verkehrsstrafsachen zuständige 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die gegen seine Verurteilung gerichtete Revision des Angeklagten als unbegründet verworfen.

Mit der Entscheidung des Bundesgerichtshof zeigt dieser, dass er an dem Urteil des Landgerichts Hamburgs nichts zu bemängeln hat. Mal sehen, wie unser oberstes Gericht dies bei Vorlage einer Entscheidung bzgl. eines Autorennens entscheiden wird.

Ihr Rechtsanwalt / Strafverteidiger Thomas Penneke

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