Muss ein Skalp zurückgegeben werden?

SkalpDie Musik schwirrt mir um die Ohren, die in den Verfilmungen unter anderem von Arthur Brauner (selbstanzeigender Steuersünder) zu meinen Jungendhelden aus den alten Karl May (verurteilter Betrüger, Dieb und Landstreicher) Büchern erklang. Ich sehe Winnetou im geistigen Auge vor mir, wie er mit seiner „Silberbüchse“ auf seinem Pferd Iltschi für Gerechtigkeit und Frieden kämpft. An seiner Seite war meist Old Shatterhand mit seinem Rappen Hatatitla (Blitz) nebst dem „Bärentöter“ und den zwei “Henrystutzen”. Und so ritten sie durch die Berge und karge Landschaft von Kroatien (im Film 😉 )

 

Bekannt ist uns allen, dass beide nie einen Skalp von ihren Gegnern genommen haben. Im echten Leben der Indianer in Amerika (nicht in Kroatien 😉 ) waren Skalps sehr wichtig.

 

Der Skalp ist die Kopfschwarte, also die funktionelle Einheit von Haut, Unterhaut und Sehenenhaube über dem Schädeldach. Das lockere subaponeurotische Bindegewebe verbindet hierbei die Sehnenhaube mit dem Periost und ermöglicht so die freie Bewegung des Skalps, der bei einem Erwachsenen eine typische Dicke von 5 mm hat. Die Schwarte (Skalp) wurde dem geschlagenen Feind abgeschnitten, damit seine Kraft auf den Sieger übergehen möge.

 

Im Karl May Museum in Radebeul sind solche Skalps ausgestellt. Nachfahren des Stammes der Ojibwa – Indianer fordern nun zurück. Hierbei erreichte (zwar über Umwege – ist zu lang, dass jetzt noch zu bringen) ein Schreiben des Stammes mit Originalsiegel. Darin wird das Zuschaustellen des Skalps als respektlos, unverschämt und beleidigend bezeichnet. Deshalb wird die unverzügliche Rückgabe gefordert.

 

Vor mehr als 100 Jahren kaufte der erste Direktor des Karl-May-Museums für 1.100 Dollar und drei Flaschen Schnaps (2x Whisky und 1x Brandy). Beides war damals (vor Inflation und Krieg) viel wert.

 

Bisher soll sich nach Auskunft der derzeitigen Direktorin Frau Kaulfuß kein Indianer über die Zurschaustellung von Skalps beschwert haben. Jedes Jahr besuchen zahlreiche Stämme das Museum.

 

Nun liegt mir das Forderungsschreiben nicht vor. Die Grundlage der Rückforderung kann ich nur erahnen, jedoch ist fraglich, ob das nach 100 Jahren noch möglich ist. Aber abgesehen davon, droht der Stamm nicht mit Klage, sondern damit, dass bei Nichtrückgabe „nichts unversucht“ gelassen werde, um der Welt von dieser grauenhaften Ausstellung zu erzählen.“

 

Vielleicht sollten alle mal eine Friedenspfeife rauchen. Oder lieber nicht….. Betäubungsmittelgesetz!!! 😮 …..…….. mein Einsatz! 😀

 

Thomas Penneke

Strafverteidiger Rostock