GEZ und die Barzahlung!

Thomas Penneke Geld

GEZ und die Barzahlung!

Eine Ergänzung – Was wird aus unserem Bargeld?

Steht der Rundfunkstaatsvertrag wirklich über dem Bundesbankgesetz und dem europäischen Recht? Warum darf ich die Steuern auch nicht bar bezahlen? Was wird dann aus unserem Bargeld? Wie sieht es dann mit der Verantwortung der Politik und des Staates für unser Bankguthaben aus?

Diese Fragen stellen sich, wenn die zu zahlende Forderung der GEZ ausschließlich bargeldlos zu zahlen ist. Herr Nähring vom Handelsblatt erhielt nämlich auf Anfrage folgende Antwort:

Der Beitragsservice von ARD ZDF und Deutschlandradio ist nicht verpflichtet, Bargeld als Zahlung zu akzeptieren. Der Rundfunkbeitrag ist bargeldlos zu zahlen. Dies ist ausdrücklich in § 9 Abs. 2 Satz 2 des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags in Verbindung mit § 10 Abs. 2 der Satzungen der Rundfunkanstalten über das Verfahren zur Leistung der Rundfunkbeiträge geregelt. In § 10 Abs. 2 der Satzung heißt es: Der Beitragsschuldner kann die Rundfunkbeiträge nur bargeldlos mittels folgender Zahlungsformen entrichten:1. Ermächtigung zum Einzug mittels Lastschrift bzw. künftiger SEPA-Basislastschrift 2. Einzelüberweisung, 3. Dauerüberweisung.

Hintergrund dieser Regelung ist, dass die Bargeldzahlung bei über 40 Mio.  Rundfunkteilnehmern einen Verwaltungsaufwand und damit Kosten verursachen würde, mit denen der Gesetzgeber die Beitragszahler bewusst nicht belasten wollte. Auf § 14 Bundesbankgesetz kommt es in diesem Zusammenhang hingegen nicht an, weil die Regelungen des Beitragsrechts die hierfür speziellen Vorschriften enthalten. Da der Rundfunkbeitrag bargeldlos zu bezahlen ist, sind die Bürgerinnen und Bürger nach wie vor gesetzlich verpflichtet den Rundfunkbeitrag zu leisten. Die Beitragspflicht besteht also fort.“

Ich berichte wegen des Experiments GEZ weiter. Aber was meint Ihr? Was für Probleme kommen noch auf uns zu?

Thomas Penneke

 

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