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Wenn Tote krank machen – PTBS des Leichenumbetters

Eine Posttraumatische Belastungsstörung (PTBS) eines Leichenumbetters kann nach § 9 Abs. 2 SGB VII als Wie-Berufskrankheit anerkannt werden, wenn Leichenumbetter wiederholten oder extremen Konfrontationen mit traumatischen Ereignissen ausgesetzt sind und diese Einwirkungen abstrakt-generell nach dem Stand der Wissenschaft Ursache einer PTBS sind. (BSG Urteil im März 2026)

Psychische Erkrankungen finden in der Berufskrankheiten-Verordnung bislang keinen Platz. Wer im Beruf seelischen Schaden nimmt, steht damit vor einer geschlossenen Tür der Unfallversicherung – es sei denn, er findet den Umweg über § 9 Abs. 2 SGB VII.

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