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BtMG – Café – Strafverteidiger Penneke erzielt Einstellung
20. Februar 2013 (Verhaftung):
Einem Cafe-Besitzer wird der Handel mit Betäubungsmitteln vorgeworfen. Mit ins Boot wurde meine Mandantin durch die Staatsanwaltschaft gezogen. Obwohl sie umfangreich geständig sich einließ, wurde sie mit dem Hauptverdächtigen angeklagt und zwar mit 11 Anklagepunkten. Sie hatte sich leider vorher noch keines Verteidigers versehen und ging ohne Beistand zu den Vernehmungen und redete sich um Kopf und Kragen.
Juli 2013 (Anklage):
Die Anklage gegen den Cafe-Besitzer und meine Mandantin wird erhoben. Insgesamt handelte es sich um 18 Anklagepunkte von denen 11 Vorwürfe meine Mandantin betrafen. Ich werde von der Angeklagten mit der Verteidigung beauftragt.
6. August 2013 (Prozessauftakt und Urteil/Einstellung):
Zum Prozessauftakt schwiegen die Angeklagten. Es folgte ein Deal. Der eine Angeklagte wurde letztendlich zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren und 6 Monaten unbedingter Freiheitsstrafe verurteilt. Das Verfahren gegen meine Mandantin wurde gegen Auflagen eingestellt.
Das war ein kurzer Prozess!
Thomas Penneke (Rechtsanwalt / Strafverteidiger)
Drogenbandenprozess Landgericht Schwerin
Februar 2012
Im Februar 2012 erfolgte die Festnahme der Beschuldigten.
http://www.ndr.de/regional/mecklenburg-vorpommern/drogen189.html
Der Prozessauftakt war damit gekrönt worden, dass ich als zweiter Verteidiger in das Verfahren kam. Der Prozess begann am Landgericht Schwerin. Die Anklage führte die Staatsanwaltschaft Schwerin. Es fanden Gespräche statt an deren Ende ein “Deal” für meinen Mandanten stand, der ihn ca. 10 Jahre hinter Gittern bringen sollte.
http://www.ndr.de/regional/mecklenburg-vorpommern/drogendealer103.html
Februar 2013 (Heiratsantrag im Gericht – solche Momente sind recht selten an einem Gericht)
Der Prozess dauerte schon bis in den Februar 2013 hinein. Der Vorsitzende Richter wollte die schon seit Jahren bestehende Verlobung zwischen meinem Mandanten und der Zeugin nicht wahrhaben, da mein Mandant zum Zeitpunkt der Verlobung noch nicht rechtskräftig geschieden gewesen war. Leider ist eine solche Verlobung in der Zeit einer noch bestehenden Ehe sittenwidrig. In der Verhandlung erneuerte mein Mandant dann (sehr zum Erstaunen der Kammer) seinen Heiratsantrag. Die Zeugin wurde zunächst aus dem Zeugenstand entlassen, weil sie sich auf Ihr Zeugnisverweigerungsrecht gemäß § 52 StPO berufen hatte. Dinge passieren ….. 🙂
http://www.ostsee-zeitung.de/Mecklenburg/Wismar/Romantisch-Heiratsantrag-im-Gerichtssaal
http://www.ostsee-zeitung.de/Mecklenburg/Grevesmuehlen/Wende-im-Drogendealerprozess-Kommen-die-Angeklagten-frei
April 2013
Nach etlichen Gesprächen zu einem möglichen Deal erfolgten die Geständnisse der Angeklagten soweit es was zu gestehen gab. Die Staatsanwaltschaft hatte hier bei einigen Treffen ein “Geschäft” gewittert, welches sich jedoch im Zuge der Hauptverhandlung und Vernehmungen von Zeugen nicht als haltbar bewies und durch die Angeklagten aufgeklärt werden konnte.
http://www.ostsee-zeitung.de/Mecklenburg/Wismar/Knoten-geplatzt-Angeklagte-aeusserten-sich-vor-Gericht
Mai 2013
Es erfolgte eine Verurteilung meines Mandanten zu 5 Jahren und 11 Monaten. Ein Verfall wurde ebenfalls angeordnet. Diesem nunmehr rechtskräftigen Urteil gingen viele „Deal“-Verhandlungen voraus. Dem Gericht machte es die Verteidigung nicht leicht. Die Verurteilten haben keine Namen von Lieferanten und Abnehmern nennen müssen. Mit dem „Ergebnis“ kann man – in Anbetracht der schweren Vorwürfe – zufrieden sein. Im Übrigen wurden hier gleich noch Verstöße gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz (KrWaffKontrG) abgeurteilt.
http://www.ndr.de/regional/mecklenburg-vorpommern/drogen239.html
http://www.ostsee-zeitung.de/Nachrichten/MV-aktuell/Politik/Landgericht-verhaengt-Haftstrafen-fuer-drei-Drogendealer
Feuer legen aus Liebeskummer (3)
Beteiligte:
- Landgericht Hamburg
- Staatsanwaltschaft Hamburg
- Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Thomas Penneke
Februar 2011 bis 4. März 2011 (Prozess und Urteil):
Der Prozess vor der großen Kammer des Landgerichts Hamburg verlief mit vielen Emotionen seitens des Angeklagten. Dieser brach bei seinem umfangreichen Geständnis nach dem ersten Satz in Tränen aus. Nicht um sein eigenes Schicksal zu bemitleiden, sondern er litt innerlich darüber, was er mit dem Feuer anderen angetan hat. Nach diesem ersten Satz und seinem Tränenausbruch verabreichte der anwesende Pfleger der Psychiatrie ihm ein beruhigendes Mittel. Er wurde immer ruhiger. Und wenn ich das so schreibe, dann meine ich auch: immer ruhiger. Die Sprache wurde zum Schluss verwaschener, so dass das Gericht und ich den Pfleger befragten, welches Mittelchen er denn da bekommen habe. Es handelte sich dabei um Tavor (Info:http://de.wikipedia.org/wiki/Lorazepam ).
Der Gutachter wurde nach Erstattung seines Gutachtens entlassen und ein neuer Gutachter beauftragt. Der erste Gutachter war der Meinung, dass ein junger Mensch mit einem Drogenproblem unbedingt in die Psychiatrie und nicht in die Entzugsklinik gehöre. Er war auch der Meinung, dass der Angeklagte empathielos sei. Das war ein Witz, nachdem wir live in der Verhandlung erleben durften, wie die Empathie aus dem Angeklagten „sprudelte“ bis er sein Mittelchen bekam. Der zweite Gutachter stellte das erste Gutachten erwartungsgemäß in Zweifel. Am Ende wurde, wie von mir in Verteidigungsabsicht verfolgt, die Schuldunfähigkeit festgestellt, aber die Einweisung in eine Psychiatrie nicht angeordnet. Stattdessen erfolgte die Einweisung in eine Entzugsanstalt. Eine Gefängnisstrafe wurde nicht ausgeurteilt.
http://www.bild.de/regional/hamburg/schaden/feuer-legen-aus-liebeskummer-16369106.bild.html
Feuer legen aus Liebeskummer (2)
Oktober 2010 bis Dezember 2010:
Der Verdächtige wurde in der Untersuchungshaft auf seinen „Geisteszustand“ untersucht. Ein Gutachter (mit dem ich noch öfter
zu tun haben sollte) stellte fest, dass der Tatverdächtige eine Persönlichkeitsstörung habe und abhängig von Betäubungsmitteln sowie Alkohol sei. Zur Begutachtung riet ihm sein vom Gericht beigeordneter Anwalt. Zwischenzeitlich wechselte der Tatverdächtige zu einem anderen Anwalt. Mit diesem war er auch nicht zufrieden und „landete“ schließlich bei mir. Ich nahm das Mandat umgehend auf. Zu diesem Zeitpunkt wurde der Tatverdächtige schon gemäß § 126 a StPO in die Psychiatrie
überstellt und erwartete von dort aus seinen Prozess. Ich sichtete auch das Gutachten. In diesem wurde „festgestellt“, dass in einem Urteil gegen den Tatverdächtigen in jedem Fall eine Maßregel gemäß § 63 StPO angeordnet werden soll. Sprich: er sollte in die Psychiatrie. So etwas bedeutet für die meisten Mandanten:
lebenslänglich
Feuer legen aus Liebeskummer (1)
29. September 2010:
An diesem Morgen meldete das Hamburger Abendblatt, dass ein Dachstuhl im Hamburger Bezirk Altona ausgebrannt sei und 15 Wohnungen unbewohnbar wurden. Es wurde ein junger Mann festgenommen, Feuer legen aus Liebeskummer (1) weiterlesen