Auf ein Wort: Darum darf der Rechtsextremist kein Anwalt werden!

Das Verwaltungsgericht Minden hat entschieden, dass Sascha K. kein Referendar wird. Die Medien schlachten das wieder aus als ein Zeichen im Kampf gegen Rechtsextremismus. Was ist wirklich los?

Mit der Entscheidung bestätigt das Gericht eine Entscheidung des Landes, Sascha K. nicht zum juristischen Vorbereitungsdienst zuzulassen. Damit bleibt ihm der Weg zum zweiten Jurastaatsexamen versperrt. Doch ohne zweites Staatsexamen kann man (auch!) kein Anwalt werden.

Also der erste Punkt schon mal: Dem Sascha K. wurde der Weg in den VORBEREITUNGSDIENST verwehrt. Ihm wurde nicht untersagt, Anwalt zu werden. Dies ist nur eine Folge.

Sascha K. ist vorbestraft. Unter anderem sollen sich in seiner Vita Eintragungen zu Vorstrafen finden, die da Volksverhetzung, Beleidigung und Körperverletzung beinhalten sollen.

Das ist der zweite Punkt: Sascha K. ist vorbestraft und DESWEGEN ist er für den VORBEREITUNGSDIENST unwürdig und charakterlich nicht geeignet.

WEIL: Mit dem zweiten Staatsexamen erhält man die Befähigung zum Richteramt.

Da stelle man sich einen vorbestraften Richter vor.

So macht der ganze Sachverhalt Sinn und man sieht wieder, wie schnell eine unvollständige Meldung dazu wird, dass es hier um die Gesinnung ging.

Er kann ja noch Bundestagsmitarbeiter werden. Die LINKE beschäftigt einen verurteilten RAF-Terroristen.

Thomas Penneke