Erinnerung lohnt sich

Thomas Penneke GeldErinnerung einzulegen lohnt sich doch. Im vorliegenden Fall wurde auf meine Erinnerung hin der Kostenfestsetzungsbeschluss geändert und im Wege der Abhilfe nach meinem Antrag hin entschieden. Weiterlesen nur für Juristen empfohlen. Dem Laien wird das langweilig. 😉

 

Sachverhalt: X kam zu mir und mandatierte mich und übergab mir eine Anklage. Wir erörterten die Sach- und Rechtslage. Hiernach zeigte ich mich umgehend als Verteidiger beim zuständigen Gericht an. 3 Tage später verband die zuständige Richterin die vorliegende Anklage mit anderen Verfahren gegen den Mandant X, in denen ich schon als Verteidiger tätig und angezeigt war. Nach Abschluss der ersten Instanz rechnete ich gegenüber dem Amtsgericht als Pflichtverteidiger ab. Gegen das verbundene Verfahren erging ein abschlägiger Beschluss des Amtsgericht. Vor der Verbindung sei keine Tätigkeit aus der Akte zu sehen – außer, dass ich mich angezeigt habe. Hiergegen legte ich Erinnerung ein und hatte Erfolg.

 

” RA Thomas Penneke wurde X mit Beschluss vom 26.6.2014 als Pflichtverteidiger beigeordnet. Der Antrag auf Festsetzung der Pflichtvergütung war mit Beschluss vom 1.9.2014 zurückgewiesen worden. Hiergegen legte der Verteidiger mit Schriftsatz vom 4.9.2014 bzw. 9.9.2014 Erinnerung ein. Er führte aus, dass die Verteidigung am 3.6.2014 dem Gericht angezeigt wurde und zuvor am 2.6.2014 ein umfangreiches Gespräch mit X unter Vorlage der Anklage stattgefunden habe. Diese vor Verbindung der Verfahren erfolgten Tätigkeiten des Verteidigers lösen die beantragten Gebühren aus, so dass der Erinnerung vollumfänglich abzuhelfen war.”

 

Es lohnt sich! Vorallem mit Tatsachen, die die Rechtspflegerin ja nicht wissen kann. Eigentlich frage ich mich nur, ob das nicht ein Geheimnisverrat gewesen ist, wenn ich dem Gericht mitteilen, wann mein Mandant X bei mir gewesen ist und dass wir lange gesprochen haben. 😉

 

Wichtiger ist, dass man sich immer schnell als Verteidiger anzeigt!

 

Viele Richter neigen dazu, schnell zu verbinden, um erfolgreichen Strafverteidigern die Gebühren abzuschneiden. Bei zig hinzuverbundenen Verfahren macht das eine Menge an Gebühren aus. Meist kann der Mandant diese beim Strafverteidiger nicht ausgleichen.

 

Denken diese Richter, dass man dann schlechter arbeitet? 😛

 

Strafverteidiger Thomas Penneke

Thomas Penneke