Aussage gegen Aussage – Landgericht spricht frei

BGH

Die Aussage gegen Aussage Konstellation ist in einem Strafrechtsfall ein schwieriges Feld für Juristen. Ein Gericht muss darüber entscheiden. Das Landgericht Rostock sprach Gestern einen Angeklagten frei. Warum berichte ich hierüber? 

Leider machen es sich die Gerichte in Deutschland bei einer Aussage gegen Aussage Konstellation leicht und sagen einfach – trotz Widersprüche der “Opfer”-Aussage – , dass das Opfer die Wahrheit sagen würde. Warum sollte auch das Opfer lügen?

 

Warum?

 

Der Angeklagte hat aber allen Grund zu lügen, denn er hat ja eine Straftat begangen bzw. wird er dieser von der gut ermittelnden Staatsanwaltschaft/Polizei bezichtigt. Darum sagt der Angeklagte schon nicht die Wahrheit! Er gesteht nicht. Er berichtet einen anderen Sachverhalt. Er berichtet nur ihm entlastende Umstände. Lücken und Ungereimtheiten kann er nicht aufklären. Warum kann er die Ungereimtheiten nicht aufklären? Weil er keine Aufklärung wünscht, weil er lügt! Wenn es die Wahrheit ist, was der Angeklagte berichtet, soll er dem Gericht doch erklären, warum das “Opfer” ihn falsch belasten sollte. Darum kann er nur lügen. Dies wird zur festen Überzeugung und Grundlage so mancher Entscheidung der Gerichte. Dann wird noch gezaubert mit Zirkelschlüssen in den Urteilen, die dann ein Revisionsgericht nach der “Drecksack-Theorie” nicht sieht. Warum auch immer!

 

Der Angeklagte muss hier immer seine Unschuld beweisen, denn warum sollte das “Opfer” lügen?

 

Diese Perversität hat das Landgericht Rostock Gestern in seinem Urteil nicht mehr zugelassen. Es hat freigesprochen.

 

Bravo!

 

PS: Es folgte hauptsächlich meinen Argumenten. 😉

PPS: Das Thema “Aussage gegen Aussage” werde ich in einem nächsten Blogbeitrag behandeln.

 

Strafverteidiger Thomas Penneke

 

Thomas Penneke