Das Gericht soll sich eine Überzeugung von dem tatsächlichen Sachverhalt verschaffen. Hierbei nimmt das Gericht Beweise auf, die die Staatsanwaltschaft ermittelt hat und vernimmt Zeugen, befragt den Angeklagten (oder dessen Verteidiger). Aus all diesem bildet das Gericht sein Urteil nach seiner (!) Überzeugung. Die Staatsanwaltschaft Rostock war der Meinung, dass hierbei das Gericht sich selbst zu hohen Anforderungen gestellt hätte. Was soll man davon halten? Keine hohen Anforderungen an die Überzeugungsbildung des Gerichts nötig? weiterlesen