Spione im Wald

Überwachung 03Nützliche Wildkameras in unseren Wäldern geraten nun ins Visier von Datenschützern und „Piraten“. Das Radio berichtete am Montag darüber. Ich begab mich nach einem vorzeitig beendeten Prozess in den Wald und suchte die Kameras. Die Fertigung von Aufnahmen mit den Wildkameras steht nun auf dem Prüfstand.

 

Mit Hilfe der Wildkameras können Jäger, Naturschützer, Naturschutzplaner oder besondere Tierbetreuer (z.B. Wolfsbetreuer) in den Wäldern Tiere beobachten. Dabei ist interessant, welche Tiere sich in einem gewissen Revier aufhalten, wie sich das Wild bewegt oder ob auch Wildbrücken akzeptiert und benützt werden. In Schleswig – Holstein sorgte dies bei zwei Abgeordneten der „Piraten“ für Aufregung. Am 5. Mai 2014 berichtete das Radio in Mecklenburg-Vorpommern darüber. Doch was ist da dran. Werden jetzt die Menschen beim Pilze sammeln oder spazieren gehen beobachtet? Bespitzelung wird gemutmaßt. Andere wähnen schon das Szenario aus „1984“ zu erkennen.

 

So wurde schon die Entfernung der Kameras gefordert. Doch die wissenschaftlichen Zwecke werden dabei nicht berücksichtigt. Es ist nun auch nicht so, dass die Kameras auf Wanderwege gerichtet sind. Und wer was anderes vorhat, der sollte sich halt vorher an dem Baum vergewissern, bevor er sich mit seiner Liebsten bettet. 😉

 

Daher ist auch die Forderung der Datenschützer gewiss überflüssig, aber sie könnte bei der Regulierungswut der Deutschen Berücksichtigung finden. Wege dürfen nicht gefilmt werden. Bisher halten sich auch die Beschwerden bei den Ministerien in Norddeutschland in Grenzen.

 

Eine weitere mögliche „Regelung“ könnte sein, dass Aufnahmen sofort zu löschen sind, wenn sich ein Mensch darauf befindet. Doch wie soll man das kontrollieren?

 

Was ist, wenn Herr Müller von nebenan seine Ehefrau dort verbuddelt, wo eine Kamera ihren Fokus hinrichtet? 😮

Besteht dann eine Meldepflicht des Eigentümers der Kamera über den Vorfall oder muss er die Aufnahme nun löschen?

Wie sieht es mit der Beweiskraft eines solches Videos aus?

Beweisverwertungsverbote?

 

Dies bei gegebenen Anlass an anderer Stelle. 😉

 

Für eine Abwehr von Verbreitung der Aufnahmen steht jedem Waldbesucher das Kunsturhebergesetz zur Verfügung.

 

Liegt eine Verbreitungshandlung aber nicht vor, kann nur ein Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht geltend gemacht werden. Die bloße Aufnahme ohne Verbreitung des Films verstößt nicht gegen § 22 KUG

 

Und an dieser Stelle kann ich es kurz fassen. In den Gebieten, in denen Kameras angebracht sind, kann ein Schild aufgestellt werden, das auf den Umstand von Aufnahmen mit Wildkameras aufmerksam macht. Ich habe heute bei meiner Suche keine Kamera gefunden. 😉 Wenn mich jemand auf einer Aufnahme sieht, bitte nicht löschen, sondern mir zur Verfügung stellen. 😉

 

Schild aufstellen und gut ist. Für den Persönlichkeitsschutz ist nun jeder für sich selbst verantwortlich.

 

Wenn im Wald an jedem Baum eine Kamera hängt, erst dann sollte der Staat eingreifen. Zurzeit empfinde ich das als Panikmache.

 

Hier noch eine Aufnahme von einem Fuchs. 🙂

 

 

Gut, er wurde auch bei einer persönlichen Handlung gefilmt. 😀

 

Bei Fragen oder Anmerkungen hierzu, stehe ich auch gern zur Diskussion zur Verfügung.

 

 

Thomas Penneke

 

 

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert