Späte Gnade für Hexen

Gedebusch hat es beschlossen: Die Hexen sollen rehabilitiert werden. Ist das gut oder nur einfach Blödsinn? Die Kirche will bei der Rehabilitierung und Ehrung der Hexen auch ihren Anteil haben. Irgendwie klingt das alles abstrus. 

Die Historikerin Katrin Moeller hat sich mit der Hexenverfolgung in Mecklenburg-Vorpommern intensiv beschäftigt und sieht die Bestrebungen in Sachen Rehabilitierung durchaus kritisch. „Damit unterstellt man, dass die Menschen damals absichtlich Unrecht begangen hätten.“ Dem sei aber nicht so. Die Prozesse in dieser Zeit seien rechtlich in Ordnung gewesen.

Aufhorchen lässt, das es besonders im Bereich Rehna-Gadebusch nach dem Dreißigjährigen Krieg 1648 viele Hexenprozesse gegeben hat. „Die Rechtsmaßstäbe wurde heruntergefahren.“ Das heißt, selbst zweifelhafte Zeugenaussagen reichten schon, um als Hexe vor Gericht zu landen. Diese Aussagen wurde zum großen Teil von bereits Verurteilten unter Folter erpresst. Kettenprozesse nennt das die Wissenschaftlerin. Katrin Moeller empfiehlt, in der Auseinandersetzung mit dem Thema „ eine Form des Erinners und Gedenken“ zu finden. Aber keine Rehabilitierung.

Quelle: SVZ

Und schon beginnt der Streit. Mit der juristischen Materie befassen sich Laien aus der ex post Sicht. Mir fehlen leider die Unterlagen, aber damals gab es noch keine Strafprozessordnung. Der Strafprozess, insbesondere der Hexen-Ketzerprozess, war anders ausgestaltet als heute. Damals gab es noch die Folter als legitimes Beweisbeschaffungsmittel. Meist galt nämlich nur das Geständnis als richtiges Beweismittel. Zeugen wurden aber auch gehört. 😉

Im Strafprozess war das besonders heikel. Wenn man die erste und zweite Folterrunde überstanden hatte, dann erhielt man vom Folterknecht die dritte Tortur. Die Überlebenden dieses Abschnittes waren dann aber mit dem Teufel im Bunde. Ein Teufelskreis im wahrsten Sinne des Wortes. Aber so war das nun einmal.

Ich habe nur den Hexenhammer daheim. Ob hier eine Rehabilitierung angebracht ist, kann ich mangels meiner Kenntnisse über das mittelalterliche Strafprozessrecht nicht einfach so sagen. Ich halte es aber für bedenklich, wenn man das Thema wirklich ernst nehmen sollte.

Thomas Penneke

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