Sinnloser Friedhofszwang

Feuer Thomas Penneke Strafrecht Rostock  Anwalt

Friedhofszwang überflüssig?

Der Friedhofszwang für Urnen ist in etlichen Augen ein Laster. Nicht nur wegen des religiösen Aspekts sondern auch wegen der Kosten. In dem Film “Das kleine Arschloch” drückte es der “Alte Sack” wie folgt aus: “Ha, der Wunsch eines jeden Atheisten: Hausverbot auf dem Friedhof.” 😉

Warum darf ich die Asche meines Opas nicht auf dem Kaminsims in einer schönen Urne aufbewahren und ihm jeden Abend huldigen? Warum muss ich tausende von EURO´s bezahlen, damit ich ihn bei Sturmwind und Regen besuchen und auch noch Unkraut zupfen muss?

Der Friedhofszwang wurde in Preußen durch das preußische Allgemeine Landrecht festgeschrieben. In Deutschland fand diese Vorschrift ihre Weiterschreibung im Feuerbestattungsgesetz von 1934. In allen Bundesländern besteht, abgesehen von einigen Lockerungen, nach wie vor die Begrenzung von sterblichen Überresten auf gewidmete Friedhofsflächen, die kirchlichen oder öffentlichen Trägern unterstellt sind, wobei auch bestimmte Waldflächen gewidmet sein können. Die Zuwiderhandlungen zieht rechtliche Folgen nach sich. Eine direkte Mitnahme der Urne aus dem Krematorium ist nicht gestattet. Weder ein Leichnam (Erdbestattung) noch die Kremationsasche (Urnenbestattung) dürfen außerhalb eines Friedhofs bestattet werden, sondern sind in einem Grab beizusetzen.

 

Bislang räumt in Deutschland lediglich Bremen die Möglichkeit ein, die Asche eines verstorbenen Angehörigen auf dem eigenen Grundstück zu verstreuen. Allerdings sei das mit erheblicher Bürokratie verbunden. In anderen europäischen Ländern sind die Regelungen weit liberaler. In den Niederlanden kann man die Urne mit nach Hause nehmen. Auch aus dem Ausland kann man nach den Niederlanden reisen und seinen Liebsten einäschern lassen und wieder mitnehmen. Dies ist jedoch im Falle der Rückbringung der Ascheurne nach Deutschland unter Umgehung der Aufnahme in eine pietätsgewidmete Fläche illegal und kann rechtliche Konsequenzen mit sich bringen. Eine dieser Konsequenzen kann eine Zwangsbestattung sein, deren Kosten sind von den Angehörigen zu tragen.

 

Was haltet Ihr von dem Friedhofzwang?

 

Thomas Penneke