Racial Profiling – Über die DNA-Spur zum Aussehen des Täters

Die Farbe der Haut, der Haare und der Augen sowie das Alter eines unbekannten Tatverdächtigen sollen Ermittler künftig anhand von DNA-Spuren bestimmen dürfen. Diese Methode ist umstritten. Ermittler fordern sogar noch, dass man die Herkunft des Spurenverursachers ermitteln dürfen solle.

Es soll künftig den Verfolgern möglich gemacht werden, anhand von DNA-Spuren die Farbe der Haut, der Haare und der Augen sowie das Alter eines unbekannten Tatverdächtigen bzw. Spurenverursachers bestimmen können.

Diese „erweiterte DNA-Analyse“ ist einer von mehreren Punkten eines Referentenentwurfs des Bundesjustizministeriums. Dieser betrifft ein neues Gesetz zur Modernisierung des Strafverfahrens. Schon wieder! Und schon wieder ein strittiger Punkt, der das Strafverfahren – geleitet durch eifrige Verfolger – für jedermann gefährlich macht.

Die Hautfarbe macht’s!

Vor allem die Hautfarbe ist umstritten. Denn nützlich für die Fahndung ist nur eine ungewöhnliche Hautfarbe. War der Täter wahrscheinlich hellhäutig, ist dies in Deutschland meist kein allzu interessanter Hinweis. Ein dunkelhäutiger Täter ist dagegen die Ausnahme. Also ist die Information polizeilich relevanter.

Ich schrei hier nicht, dass das rassistisch sei. Das ist Blödsinn! Dann wäre dies bei einer Täterbeschreibung durch einen Zeugen auch schon der Fall. Auch hier nehmen die Verfolger die Information in ihren Ermittlungen auf.

Diese erweiterte DNA-Analyse birgt Gefahren in sich, die nicht vorhersehbar sind.

Jetzt schreien wieder die Nichtversteher auf. Sie werden brüllen, dass das ja von einem Strafverteidiger nicht anders zu erwarten sei. Er will ja nur seine “Kundschaft” schützen.

Ihre Erwartungen sind zu hoch!

Vergessen Sie, was Sie im Radio und TV hierzu hören. Lesen Sie zwischen den Zeilen. Ihre Erwartungen an einer schnellen Aufklärung von Verbrechen bzw. der Verhinderung solcher durch Abschreckung sind viel zu hoch.

Die Analyse trifft eine Aussage zur Haarfarbe, Augenfarbe, Hautfarbe und Alter mit einer “hohen Wahrscheinlichkeit”. Hier ist nichts zu Einhundertprozent sicher. Diese Angaben sind demnach „grundsätzlich geeignet“, um Verdächtige ermitteln zu können.

Verboten bleibt es weiterhin, Aussagen zur „biogeographischen Herkunft“ des Spurenlegers zu machen.

Über den möglichen Missbrauch, wenn die erweiterte DNA-Analyse durch ist, schreibe ich hier nicht. Das kann sich jeder denken….

Thomas Penneke

Rechtsanwalt / Fachanwalt für Strafrecht

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