Polizei speichert rechtswidrig Daten in Rauschgiftdatei

Nun gibt es Ärger mit  den obersten deutschen Datenschützern für die Polizei. In der bundesweiten Rauschgiftdatei befinden sich Daten, die es dort gar nicht geben dürfe.

Eine Prüfung der Datenschützer hat wohl ergeben, dass sich in den Rauschgiftdateien personenbezogene Daten befinden, ohne dies wie vorgeschrieben zu begründen. Auch Bagatellfälle seien gespeichert worden.

So erklären sich auch die die Angaben der Polizei in so manchen Anordnungen auf ED-Behandlung bzw. in den dazugehörigen Widerspruchsbescheiden.

Die Datenschützer nannten konkrete Fälle für Verfehlungen: So gebe es Einträge zum Konsum eines einzigen Joints. Auch seien die Daten des Gastgebers einer Privatparty gespeichert, in dessen Toilette Gäste Drogen konsumiert hatten. Ein Apotheker wurde registriert, nachdem ein Kunde rezeptpflichtige Medikamente gestohlen hatte. Bei einer Vielzahl von Einträgen fehlten die geforderten Negativprogosen, in denen begründet werde, warum mit weiteren Straftaten zu rechnen sei.

Quelle: Ostseezeitung 13.11.16

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