Mehrfach vorbestrafter Taxifahrer darf keine Fahrgäste mehr befördern

Darf ein vorbestrafter Bürger Fahrgäste befördern? Diese Frage hatte das Verwaltungsgericht in Mainz zu klären. Das Gericht sagt NEIN ! Warum?

Diese Entscheidung stützt sich insbesondere auf die Verurteilung wegen vorsätzlicher Körperverletzung, nach der der Antragsteller bei einer Taxifahrt einem Fahrgast – nach Querelen zwischen ihnen – gegen den Körper getreten hatte, weshalb der Kunde auf den Straßenboden aufschlug und hierdurch schwere Kopfverletzungen mit andauernden Beeinträchtigungen erlitt. Zwischen einem Taxifahrer und seinen Fahrgästen bestehe ein besonderes Vertrauensverhältnis, das nicht nur ein sicheres Führen des Fahrzeugs, sondern auch die Sicherheit des Fahrgastes vor Straftaten und Belästigungen durch den Taxifahrer umfasse.

(VG Mainz , Beschluss vom 05.01.2016 – 3 L 1527/15.MZ; 3 L 1528/15.MZ)

Was sagt Ihr dazu?

 

Mehrfach bestrafter Taxifahrer darf keine Fahrgäste mehr befördern Diese Entscheidung stützt sich insbesondere auf die…

Gepostet von Rechtsanwalt Thomas Penneke am Donnerstag, 28. Januar 2016