Die Schlapphüte dürfen es jetzt offiziell mit Straftätern treiben

Vielleicht  ist es an vielen vorbeigerauscht, aber der Landtag von Mecklenburg-Vorpommern hat am 20. April 2016 eine Änderung des Verfassungsschutzgesetzes verabschiedet. Dabei soll sich die “Zusammenarbeit” mit der Polizei “verbessern”. 

Und wieder einmal kommt der umstrittene Verfassungsschutz ins Spiel. Seine Kompetenzen sollen ausgebaut und die “Zusammenarbeit” mit der Polizei gefördert werden. Mit den Stimmen der Regierungsparteien SPD und CDU hat der Schweriner Landtag nun am 20. April 2016 nach angeblich kontroverser Debatten ein neues Verfassungsschutzgesetz beschlossen.

Der Kampf gegen Extremismus und (!) Terror soll verbessert werden. Das Land will damit auf die “Ermittlungspannen” im Zusammenhang mit den NSU-Morden reagieren.

Im “Lösungsvorschlag” der Beschlussvorlage nebst Bericht vom 12. April 2016 Drucksache 6/5337 liest sich das so:

Durch die vorgesehenen Änderungen im Landesverfassungsschutzgesetz werden insbesondere der rechtssichere Einsatz von Vertrauensleuten und Verdeckten Mitarbeitern, der Umgang mit personenbezogenen Daten in (elektronischen) Akten und die Informationsübermittlung neu geregelt. Hierbei finden die parallel vorgenommenen Änderungen des Bundesverfassungsschutzgesetzes Berücksichtigung.

So, so!

Pannen? Man fragt sich doch echt, ob hier der Verfassungsschutz nicht aktiv am Aufbau und Weiterentwicklung des NSU und seinen Helfern und Helfershelfern aktiv mitgewirkt hat. Soll die neue “Zusammenarbeit” so aussehen, dass die Polizei die Schlapphüte überwacht?

Nein! Soweit kommt es nicht. Die Schlapphüte des VS sind wichtig. So wichtig, dass sie sogar mit Straftätern zusammenarbeiten dürfen. Damit meinte ich jetzt nicht satirisch die Polizei. Es ist ernst gemeint, dass hier keine Lehre gezogen wurde.

Aus welchen Pannen des VS will denn die Regierung gelernt haben? Vom Lernprozess des Verfassungsschutz will ich nicht reden. Da findet keiner statt. Man verheimlicht und lügt.

Anstelle die Karten mal auf den Tisch zu packen und zu sagen: “Ja, wir haben Scheiße gebaut. Ja, der NSU geht auch (ein bisschen) auf unser Konto. Wir zeigen Verantwortung und verneigen uns voller Reue vor den Opfer, für die auch wir verantwortlich sind.”

Ach, was denke ich hier an Größe. Diese “Blöße” gibt sich doch ein Geheimdienst nicht, der im Land spitzelt.

Und jetzt darf er auch – gesetzlich verankert – es mit Kriminellen mal so richtig treiben.

Dieses “V-Mann-Verstärkungsgesetz” (und was anderes ist es nicht) ist keine Lehre, wie man sie erwartet hätte. Denn dann hätte man endlich auf den Einsatz von V-Leuten verzichtet. Nein, es ist die Legitimierung des Einsatzes von V-Leuten, die im Inneren nicht nur straffällig werden, sondern für die Allgemeinheit, für unser soziales Zusammenleben gefährlich sind.

Ist das eine Lehre, Herr Caffier?

Oder ist Eure Leere, Euer Durchlaucht?

Thomas Penneke

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Meine teilweise überspitzten Äußerungen stellen Satire dar, denn Satire darf alles. 😉

 

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