Archiv der Kategorie: Bundesverwaltungsgericht

„Türken mit deutschem Pass“

Ein beamteter Professor verletzt seine Pflicht zu achtungs- und vertrauensgerechtem Verhalten (§ 61 Abs. 1 S. 3 BBG), wenn er deutsche Staatsangehörige mit Migrationshintergrund öffentlich nach Herkunft unterscheidet ( BVerwG, Urteil vom 09.10.2025 – 2 A 6.2)

Ein Buch, ein Satz – und 24 Monate Gehaltskürzung. Ein Professor des Bundesnachrichtendienstes (BND) sorgte mit Formulierungen über „Türken mit deutschem Pass“ für Aufsehen. Das Bundesverwaltungsgericht sah darin kein politisches Statement, sondern ein Dienstvergehen, das das Vertrauen in den öffentlichen Dienst beschädige.

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Buddel voller Rum – kein Sicherheitsrisiko

Die Einstufung eines Soldaten als Sicherheitsrisiko kann nicht allein auf „Lebenserfahrung“ gestützt werden. Auch bei auffälligem Alkoholkonsum muss die Bundeswehr eigene Ermittlungen durchführen, bevor sie Zweifel an der Zuverlässigkeit bejaht (BVerwG, Beschluss vom 25.09.2025 – 1 WB 3.25).

„Captain Morgan, übernehmen Sie!“ – so hätte man die Schlagzeile wohl getauft, wäre der Fall nicht vor dem Bundesverwaltungsgericht gelandet. Ein Hauptfeldwebel, eine halbvolle Flasche Rum und ein Streit mit der Freundin: daraus machte die Bundeswehr kurzerhand ein Sicherheitsrisiko. Das BVerwG aber fand – so einfach ist das nicht.

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Wer den Holocaust leugnet, kann kein Soldat bleiben

Ein Soldat, der den Holocaust leugnet und auf diese Weise das nationalsozialistische Unrechtsregime verharmlost, verletzt seine politische Treuepflicht (Leitsatz des BVerwG).

Ein Sol­dat muss für die frei­heit­lich-de­mo­kra­ti­sche Grund­ord­nung ein­ste­hen.

Wer den Ho­lo­caust be­zwei­felt oder gar für die NSDAP schwärmt, steht nicht für die freiheitlich-demokratische Grundordnung ein.

Zu Recht erhält ein Soldat, der nicht für die freiheitlich-demokratische Grundordnung einsteht während des laufenden Verfahrens auch nur die Hälf­te sei­ner Be­zü­ge.

BVerwG, Beschluss vom 08.05.2023 – 2 WDB 13.22

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