Bußgeldrichter wegen Rechtsbeugung verurteilt

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Richter verurteilt!

Ein wegen Rechtsbeugung angeklagter Bußgeldrichter ist zu einer Bewährungsstrafe von 15 Monaten verurteilt worden. Er war in einer vorherigen Instanz freigesprochen worden. Das Revisionsgericht hob den Freispruch auf. Jetzt wurde er verurteilt.


Das Landgericht Erfurt sah es als erwiesen an, dass der Richter die Unvertretbarkeit seiner Entscheidung billigend in Kauf genommen hat. Die Schwere der Rechtsverstöße sei ihm auch bewusst gewesen, begründete Richter Markus von Hagen. Entgegen deutlicher Hinweise des Oberlandesgerichts habe er in bemerkenswerter Weise seine Praxis fortgesetzt und Verkehrssünder wegen fehlender Akten freigesprochen. Mit dem Urteil folgte die Kammer dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung hatte Freispruch gefordert. Der 60-Jährige hatte zwischen 2005 und 2011 zahlreiche Verkehrssünder freigesprochen. Hintergrund waren unvollständige Akten, in denen Messprotokolle oder Eichscheine für Messgeräte fehlten. Der Prozess war neu aufgerollt worden, nachdem der Bundesgerichtshof einen vorangegangenen Freispruch aufgehoben hatte.

Quelle: FOCUS online

 

Wenn das wirklich so war, dass die Akten nicht vollständig und die Messprotokolle fehlten, dann frage ich mich, warum ein Freispruch dann rechtswidrig sein sollte. Mich interessieren mal die Akten. Ich werde noch berichten, wenn ich genaues weiß.

 

Aber aus dem Bauch heraus: Gerecht?

 

Thomas Penneke

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