Arzt einer Psychiatrie außer Kontrolle

pennekeAuch der Arzt einer Psychiatrie braucht sich nicht immer unter Kontrolle zu haben. Er muss auch nicht alles wissen. Er muss vor allem nicht wissen, was die Aufgabe eines Strafverteidigers ist. Ich sehe es ihm nach und erkläre es gern. Dann sollte er es aber wissen. Was war geschehen?

 

Ein Mandant von mir befindet sich seit geraumer Zeit im Maßregelvollzug. Klar, er ist kein leichter Patient, doch er schaffte es auf etliche Lockerungsstufen. Kurz vor seinem Anhörungstermin zur Bewährungsentlassung, wurde er auf die niedrigste Lockerungsstufe gesetzt. Es gab “Pillepalle”verstöße, jedoch sind die für das Thema hier nicht interessant.

 

Während dieser Anhörung schlug ich dem Richter vor, dass wir Frau X noch hören, die ja leider heute nicht da ist, damit wir etwas wegen der Unterbringung in der stationären Therapie in dem Ort Y sprechen können. Der Gutachter verliert in diesem Moment die Fassung und meint, dass ich mich nicht in die Therapie einzumischen habe. Die Weiterbehandlung draußen und die Organisation hierzu seien einzig und allein Aufgabe der Klinik.

Sinngemäß:

Ich (lächelte und sah den Gutachter an): Warum sollte ich nicht unterstützen?

Er (leicht rot im Kopf): Das ist nicht Ihre Aufgabe!

 

Ich: Ich bin sein Verteidiger und ich darf alles machen, solange es legal ist, was seiner Verteidigung dient.

Er: Das dürfen Sie nicht!

Ich: Doch sehr wohl! Ich bin ein Organ der Rechtspflege und ich darf das.

Er: Das dürfen Sie nur, wenn Sie Pflichtverteidiger sind.

Ich (lachend): Wieso dann nur? Und außerdem bin ich Pflichtverteidiger.

Ich warf einen Blick zu ihm, der ihm sagte: Jetzt sind Sie wieder dran. 🙂

Er: Sie haben sich nicht in die Therapie einzumischen!

Ich: Ich misch mich doch nicht in die Therapie ein. Ich bin doch kein Arzt. Doch ich werde mich um die Freiheit meines Mandanten weiter bemühen.

Er: Sie mischen sich ein!

Ich: Und wenn ich Ihnen einen Privatdetektiv in die Klinik schicke, weil ich was rausbekommen will….. Auch das darf ich!

Er (bockt schon): Aber….

Richter: Herr Gutachter, der Herr Penneke hat Recht.

Er (bockt immer noch): Das ist nicht seine Aufgabe!

Ich: Ach und weil ich mich nach dem Wohlergehen meines Mandanten in der Klinik und nach den Gründen der Disziplinarmaßnahme erkundigt habe, ist er seit über zwei Wochen im Einschluss? Ich habe immer noch keine Erklärung erhalten, warum er diesen Diszi erhalten hat.

Er: Sie erhalten hierzu auch keine Auskunft.

Ich: Na jetzt schlägt es dreizehn! Natürlich habe ich Auskunft zu erhalten, wenn ich danach höflich, schriftlich und als Verteidiger des Herrn A nachfrage. Das hat ja auch Interesse für die Anhörung.

Er (bockt nochmal und läuft rot an): Das ist nicht Ihre Aufgabe.

 

usw.usw.

 

Im Beschluss über die Fortführung (die mein Mandant dann auch befürwortete – anderes Thema) heißt es denn vom zuständigen Landgericht so:

“Nach der heutigen Anhörung, bei der sowohl der Verurteilte, als auch der Vertreter der Klinik und Sachverständige Dr. Z recht emotional und impulsiv auftraten, ist das GEricht zu der Überzeugung gelangt, dass ein Fortsetzen der Therapie erforderlich ist.” 😀

 

So so! 😀

 

Thomas Penneke

 

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