Niemand mag Petzen! – Whistleblower

Da hört man es aus der EU-Kommssion: Diese will sogenannte “Whistleblower” besser schützen. Dieselgate, Panama Papers, etc. Ohne interne Hinweisgeber wären einige Skandale wohl nie ans Licht gekommen. Whistleblower sollen nun rechtlich abgesichert werden.

Informanten, die ungesetzliche Praktiken enthüllen, sollen in der EU in Zukunft besser geschützt werden. Genau hierzu stellte die EU-Kommission einen Gesetzentwurf vor, der den sogenannten Whistleblowern mehr Rechtssicherheit geben soll. Was meinen die Damen und Herren mit “Rechtssicherheit”.

Richtig: Der Verrat soll hoffähig gemacht werden. Verräter sollen nach ihrem Verrat staatlich geschützt werden. Und wie sieht das aus?

Der entsprechende Entwurf sieht vor Personen, die Verstöße in ihrem Unternehmen oder ihrer Organisation öffentlich machen vor Entlassung und sonstigen “Repressalien” zu schützen. Repressalien habe ich extra in Anführungsstriche gesetzt, denn Repressalien klingt so illegal.

Wie würden Sie denn handeln, wenn Sie einen Verräter in Ihrem Unternehmen genährt haben? Würden Sie ihm die Hand schütteln und sagen: “Hast Du gut gemacht!” ??? Ehrlich, das würde doch keine machen.

Dass ich den Verrat nicht mag, habe ich schon in meinem Blogbeitrag zum “Judas-Paragraphen” § 31 BtMG mitgeteilt. Hierzu steh ich auch und verteidige niemanden, der einen – wie auch immer gearteten – Verrat begangen hat oder begehen wird bzw. will.

In den Unternehmen darf das Misstrauen wachsen und das EU-gewollt

Es sollen nach dem Gesetzesentwurf her die EU-Staaten künftig sicherstellen, dass in Unternehmen “interne Kanäle und Verfahren für die Berichterstattung und Weiterverfolgung von Berichten” eingerichtet werden, um Informationen innerhalb von Organisationen und Unternehmen oder auch an die Behörden weiterzugeben. Es klingt nach Bespitzelung, zumindesten hierzu im Sinne der königlichen Regierung der EU freiwillig Informationen weiterzuleiten, denn “Da wird Ihnen geholfen”.

Und angesprochen werden neben den Angestellten in der Privatwirtschaft und öffentlichen Dienst, auch ehrenamtliche Tätige, sowie auch Praktikanten (selbst wenn sie unbezahlt sind).

Sie meinen, dass sei gut? Es sei das Richtige?

Und nun denken Sie, dass dieser Rechtsanwalt das schlecht findet, finde ich schlecht, weil der Verräter doch das Richtige tut. Das tut er vielleicht in seinen Augen, doch wenn sich dieses Gesetz durchsetzt, dann wird jeder Arbeitgeber erpressbar. Und dann soll der Arbeitgeber diesen miesen Verräter nicht entlassen dürfen? Warum sollte jemand für seine Illoyalität auch noch belohnt werden?

In der Schule wurden Petzen auf dem Schulhof verprügelt.

 

Ihr Rechtsanwalt / Strafverteidiger Thomas Penneke

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www.Penneke.de

 

 

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