wann verjährt eine straftat

Wochenblick

Der kurze Wochenrückblick zeigt eine Übersicht über einige (!) spannende Themen in der Presse oder bei mir im Facebook-Blog. Gern können Sie mir auch Geschichten zusenden, die interessant, spektakulär oder lustig sind. Zu den Stories der letzten Woche gehts hier… und zwar gehts um ohrfeigende Priester, Überlastung der Gerichte und Greenpeace dümmste Aktion, taxifahrende Diebe und vergiftete Pausenbrote, sowie den Rattenfänger von Hameln, der kein Ampelmännchen werden durfte.

Priester ohrfeigt weinendes Baby

In Frankreich hat wohl ein Priester für Empörung gesorgt, weil er während einer Taufe einem schreienden Baby eine Ohrfeige verpasst habe. Die Diözese Meaux habe ihm daraufhin verboten Tauf- und Hochzeitszeremonien durchzuführen.

In einem Radio-Interview meinte der Kirchenmann: „Es war zwischen einer Umarmung und einem kleinen Klaps“, sagte er. Er habe das Baby beruhigen wollen und nicht gewusst, was er tun solle.

Tja, alte Schule! Und eine Braut hätte er auch geohrfeigt? Doofe Ausrede für einen 89-jährigen.

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Gepostet von Rechtsanwalt Thomas Penneke am Samstag, 23. Juni 2018

Überlastung des Gerichts kann doch nicht wirklich eine Ausrede für Freiheitsentziehung sein?

Die Überlastung eines Gerichts fällt in den Verantwortungsbereich der staatlich verfassten Gemeinschaft. Einem Beschuldigten darf nicht zugemutet werden, eine unangemessen lange Aufrechterhaltung der Untersuchungshaft nur deshalb in Kauf zu nehmen, weil der Staat es versäumt, seiner Pflicht zur rechtzeitigen verfassungsgemäßen Ausstattung der Gerichte zu genügen.
Beschluss vom 11. Juni 2018
2 BvR 819/18

Die Entscheidung finden Sie hier:
https://www.bundesverfassungsgericht.de/…/20…/bvg18-052.html

Bravo Bundesverfassungsgericht! Wo kommen wir sonst dahin, wenn wir aufgestellte Regeln nicht einhalten?

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Gepostet von Rechtsanwalt Thomas Penneke am Dienstag, 26. Juni 2018

Gehts noch? 😡

Nach der Straßen-Farbaktion von Greenpeace rund um die Siegessäule in Berlin-Tiergarten ermittelt nun die Polizei. Sie hatten am Dienstag in der Früh die sechs Straßen um den Verkehrsknotenpunkt mit tausenden Litern gelber Farbe so gefärbt, dass sie aus der Luft wie eine Sonne aussehen.

Die rutschige Farbe ließ aber angeblich Radfahrer stürzen und überdeckte Markierungen. Die Polizei erfasste bislang drei Verkehrsunfälle.

Denkt auch jemand vor solchen Aktionen über Gefahren für andere nach?

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Aalglatt in Ahlbeck

Zwei Diebe haben sich auf der Insel Usedom mit einem Taxi zu einem Ladendiebstahl kutschieren lassen.

Eine Zivilstreife der Polizei hatte am Dienstagabend beobachtet, wie die zwei Männer aus dem Taxi ausstiegen, in einen Einkaufsmarkt in Ahlbeck marschierten und acht Flaschen Gin und Whiskey im Wert von mehr als 100 Euro entwendeten.

Das war noch nicht alles: Kurz danach versuchten die Herren nach der Aufnahme der Anzeige im selben Markt erneut ihr Glück. Pech nur!

Sie liefen der Polizei diesmal mit sieben Flaschen Alkohol in die Arme.

Eine dritte Anzeige wegen Sachbeschädigung sollen sie auch noch erhalten haben (Scheibe von einem Imbiss eingeschlagen).

Hiernach hatte die Polizei die Schnauze voll und verbrachte die Herren in den Polizeigewahrsam folgte.

Aalglatt bis beständig!

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Gepostet von Rechtsanwalt Thomas Penneke am Mittwoch, 27. Juni 2018

Vergiftete Pausenbrote? Polizei prüft 21 Todesfälle

Auffällig viele Mitarbeiter sterben in einer Firma in Nordrhein-Westfalen. Der Verdacht richtet sich schnell gegen einen Kollegen. Er soll die Pausenbrote vergiftet haben.

Es klingt wie die Story eines Kriminalromans: In einer Firma in Nordrhein-Westfalen gibt es auffällig viele Todesfälle. Dann wird ein Mitarbeiter festgenommen. Der Verdacht: Mit einem giftigen Pulver auf die Pausenbrote soll der 56-Jährige versucht haben, seinen Kollegen umzubringen.

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Gepostet von Rechtsanwalt Thomas Penneke am Donnerstag, 28. Juni 2018

 

Der Rattenfänger darf nicht Ampelmännchen sein

Die Stadt Hameln hatte beschlossen als Ampelmännchen das Abbild des Rattenfängers von Hameln einzuführen. Hierzu gab es auch einen Beschluss der Stadt. Man erhoffte sich dadurch einen kleinen Vorteil im Tourismusgeschäft.

Es wird nicht passieren. Gesetzlich sei dies nicht möglich. Das niedersächsische Verkehrsministerium stellte sich dagegen. Wahrscheinlich war der Rattenfänger noch nicht gegendert. 😏

Naja… 🙄 Armes Verkehrsministerium, dass sich gegen eine lustige Idee stellt, die wohl kaum einen negativen Einfluss auf den Straßenverkehr gehabt hätte.

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Gepostet von Rechtsanwalt Thomas Penneke am Samstag, 30. Juni 2018

 

Ihr Rechtsanwalt / Strafverteidiger Thomas Penneke

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