Kiffen bald erlaubt?

Penneke Strafverteidiger Rostock Strafrecht Thomas Penneke

Kommentar!

 

Naht eine Wende in der deutschen Drogenpolitik? Mehr als hundert Juristen, Suchtexperten und Mediziner fordern einhellig die Liberalisierung des Kiffens – Strafrechtsexperten halten das Cannabis-Verbot sogar für verfassungswidrig…. so SPON am 17.11.2014.

Freudejubelnd meldeten sich Mandanten bei mir. Bald ist die Angst vor dem Staat und seinen Ermittlungsbehörden vorbei. Denkste!

 

Die Bekämpfung von Drogennachfrage und -angebot zeige im strafrechtlichen Bereich weltweit keinen Erfolg. Zu dieser Auffassung gelangt der “Schildower Kreis” in einer Resolution. Dieses Netzwerk aus Wissenschaftlern und Praktikern mit über 122 Strafrechtsprofessoren ist sogar der Meinung, dass das Betäubungsmittelgesetz gegen das Grundgesetz verstoße. Die Verhältnismäßigkeit sei nicht gewahrt. Böllinger – der Sprecher der Initiative vertritt auch den Standpunkt, dass das Verbot zu kiffen die Prävention erschwere. Zudem sei Cannabis-Konsum ein opferloses Delikt. Dies ist kein falscher Ansatz. “Der Konsument schädigt nur sich selbst – wenn überhaupt.”, so Böllinger.

 

Problem: Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsmäßigkeit des Betäubungsmittelstrafrechts 1994 grundsätzlich bestätigt.

Gegenargument zu Böllinger: Auch wenn ich mich beim Autofahren nicht anschnalle gefährde ich grundsätzlich auch nur mich (wenn überhaupt) und trotzdem muss ich das, sonst droht Bußgeld.

Frage: Warum soll dann die Herstellung, Einfuhr und der Handel von Cannabis noch bestraft werden? 

 

Also meines Erachtens ist das nicht alles, was man zur Legalisierung von Cannabis (und auch von anderen Betäubungsmitteln) ins Feld führen und bedenken muss. Die Resolution halte ich für gut, aber nicht zu Ende gedacht.

Wie soll das aussehen, wenn ich das Kiffen erlaube, aber den Handel verbiete? Jeder der kifft und seinem Kumpel (oder Nachbarn) ein bisschen was verkauft, wird das nicht zum Einkaufspreis machen. Er wird immer wieder etwas draufschlagen. Schon ist der Handel da, weil der Verkauf auf Gewinn ausgerichtet ist. Grundsätzlich ist Handeltreiben jedes eigennützige Bemühen, das darauf gerichtet ist, den Umsatz von Betäubungsmitteln (BTM) zu ermöglichen oder zu fördern. Und wer das öfter macht, handelt gleich gewerbsmäßig.

 

Die Strafnorm des § 29 BtmG kann man dann schnell erfüllen.

 

Juchuh! Wir können die Kiffer und Kleinsthändler weiterhin bestrafen.

 

Aber auch das geschieht jetzt schon. Wird also nichts Neues werden

 

Was wird mit denen geschehen, die nach einem Geldsegen sich ein Lager anlegen und zunächst selbst konsumieren und dann abgeben, verkaufen oder oder oder?

 

Es ändert sich doch nichts. Der Eigenkonsum wird unter gewissen Voraussetzungen doch jetzt schon nicht mehr bestraft.

 

Wenn mit der Resolution nur ein Denkanstoß an die Regierenden geschehen sollte, dann ist das nett. Als Vorlage für Argumente müsste da noch mehr kommen, um die Damen und Herren dazu zu bewegen, etwas mehr liberaler mit dem Konsum von berauschenden Mitteln umzugehen.

 

Ich finde es scheinheilig, dass der Konsum und Handel (zumindest von Produkten, die THC enthalten) unter Strafe steht. Ich kann jeden Tag im Supermarkt mir meine Flasche Stroh80 kaufen (gern auch zwei oder drei – die Kassiererin und auch der Staat wird mich da nicht aufhalten 😉 ). Trinke ich jeden Tag aber mindestens eine Flasche, bin ich gewiss spätestens nach einem Jahr auch doof im Kopf. Der Hersteller und auch meine Dealerin (Verkäuferin im Supermarkt) werden nicht belangt.

 

Ich denke, jeder versteht, was ich meine. Die, die mich kennen, wissen, dass ich selbst noch nie in meinem Leben gekifft habe, doch ich fordere: Legalisiert Cannabis!

 

Und damit meine ich auch Anbau, Handel, etc.

 

Schönen Freitag noch!

 

Thomas Penneke

 

PS: Ich bitte die GutmenschInnen um Nachsicht, dass ich den Text nicht gegendert habe. 😛