Urmann bald kein Anwalt mehr

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Schwere Niederlage vor Gericht:

Verliert der Redtube-Abmahner jetzt seine Zulassung als Anwalt?

 
 Vor rund einem Jahr “bat” der Rechtsanwalt Thomas Urmann in einer großangelegten Abmahnwelle Nutzer der Pornoplattform Redtube wegen einer angeblichen Urheberrechtsverletzung zur Kasse. Nun stand Urmann selbst vor Gericht. Das Urteil fiel nicht zu seinen Gunsten aus.

Thomas Urmann hatte im Auftrag der KVR Handelsgesellschaft mbH Abmahnungen an eine Vielzahl von Online-Shops geschickt. “In den Schreiben warf der Anwalt den Empfängern fehlende Impressumsangaben und Fehler in ihren allgemeinen Geschäftsbedingungen vor.” so berichtete es der Focus.

 

Hierbei könnte es problematisch für den Kollegen werden, wenn die Forderungen nie bestanden haben und er es hätte wissen müssen. Zudem kenne ich seine Abmahnschreiben nicht, jedoch könnte die Drohung mit einer Strafanzeige als Nötigung gesehen werden.

Es ist verwerflich, dass juristische Laien durch Behauptungen und Androhungen, die ein Rechtsanwalt ausspricht, zur Erfüllung von Ansprüchen veranlasst werden sollen – selbst wenn der Rechtsanwalt nicht konkret gewusst habe, dass die von ihm eingetriebenen Forderungen zivilrechtlich gar nicht gerechtfertigt sind. Dies sah der Bundesgerichtshof (Beschluss vom 5. September 2013, 1 StR 162/13) eben mit den Grundsätzen des geordneten Zusammenlebens unvereinbar. Hierüber berichtete ich schon im Blog “Nötigung durch Drohung mit einer Strafanzeige“.

Zudem wurde der Kollege Urmann schon wegen Insolvenzverschleppung und Betruges zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren verurteilt.

Mal sehen, ob diese Abmahnungen für ihn folgenlos bleiben.

Thomas Penneke