Mit Beschluss vom 1. Dezember 2020 hat der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts entschieden, dass die gesetzlichen Regelungen in § 68b Abs. 1 Satz 1 Nr. 12, Satz 3 StGB in Verbindung mit § 463a Abs. 4 StPO zur elektronischen Aufenthaltsüberwachung („elektronische Fußfessel“) mit dem Grundgesetz vereinbar sind (Beschluss vom 01. Dezember 2020 2 BvR 916/11, 2 BvR 636/12).
Hierin liegt zwar ein tiefgreifender Grundrechtseingriff insbesondere in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und das allgemeine Persönlichkeitsrecht aus Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG. Gleichwohl ist dieser Grundrechtseingriff aufgrund des Gewichts der geschützten Belange zumutbar und steht nicht außer Verhältnis zu dem Gewicht der Rechtsgüter, deren Schutz die elektronische Aufenthaltsüberwachung bezweckt.
Erfolglose Verfassungsbeschwerde zur elektronischen Aufenthaltsüberwachung („elektronische Fußfessel“) weiterlesen