Die Bundesregierung plant, den Schutz vor häuslicher Gewalt durch elektronische Fußfesseln zu verbessern. Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass Familiengerichte diese Maßnahme auch ohne Antrag der Opfer anordnen können. Ziel ist es, häusliche Gewalt einzudämmen und den Opfern mehr Sicherheit zu bieten.
Die Zahl der Fälle häuslicher Gewalt steigt seit Jahren. Ein neues Gesetz soll nun helfen, Betroffene besser zu schützen: Elektronische Fußfesseln für Täterinnen und Täter. Dieser Gesetzesentwurf der Bundesregierung steht aktuell zur Debatte. Doch was bedeutet das konkret, und wird der Entwurf rechtzeitig vor der Bundestagswahl verabschiedet?
Sachverhalt
Der Gesetzesentwurf zur Änderung des Gewaltschutzgesetzes (GewSchG) sieht vor, dass Familiengerichte zukünftig elektronische Fußfesseln für Täter anordnen können. Diese Maßnahme soll dazu beitragen, Verstöße gegen Gewaltschutzanordnungen effektiver zu verhindern. Zudem sollen Betroffene durch ein Überwachungsgerät selbst kontrollieren können, ob die Schutzanordnung eingehalten wird.
Die Gerichte sollen die Fußfessel in Ausnahmefällen, bei konkreter Gefahr für Leib oder Leben des Opfers, anordnen können. Die Gültigkeit der Anordnung soll auf drei Monate beschränkt werden, jedoch verlängerbar sein. Ein weiteres Element des Entwurfs ist die verpflichtende Teilnahme der Täter an sozialen Trainingsgruppen, um künftige Konflikte gewaltfrei zu lösen.
Entscheidung und Reaktionen
Bundesjustizminister Volker Wissing betonte die Dringlichkeit des Entwurfs: „Beinahe jeden zweiten Tag tötet in Deutschland ein Mann seine (Ex-)Partnerin. Wir müssen insbesondere Frauen besser schützen.“ Er appellierte an den Bundestag, den Entwurf noch vor der Wahl zu verabschieden. Wissing verwies auf positive Erfahrungen mit der Fußfessel in Spanien.
Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) lobte den Entwurf und kritisierte die lange Verzögerung. Die Länder gehen bereits voran: In Sachsen wurde erstmals eine Fußfessel nach spanischem Modell eingesetzt. Eine vorbestrafte Person, gegen die ein Kontaktverbot verhängt wurde, wird nun elektronisch überwacht, um das Opfer zu schützen.
Meinung und Schluss
Der Gesetzesentwurf ist ein wichtiger Schritt, um häusliche Gewalt effektiver zu bekämpfen. Die Frage bleibt jedoch, wie praxistauglich die Maßnahme ist und ob die geplanten Fußfesseln tatsächlich zu einer Reduktion der Gewalt beitragen.
Was denken Sie? Sind elektronische Fußfesseln das richtige Mittel, um Opfer zu schützen, oder handelt es sich hier um eine Symbolpolitik?
Ich bin noch etwas unentschlossen. Es war mir in letzter Zeit zu viel Symbolpolitik.
Was bringt Sie? Hindert die Fußfessel den Mann oder die Frau daran, gewalttätig zu werden, Nein! ABER eine aggressive Person, die einer anderen Person nachstellt, (z.B. ein Mann stellt seine Ex nach), kann damit aus einem bestimmten Bereich herausgehalten werden und somit für die zu schützenden Person ein sicheres Umfeld geschaffen werden. Daher bin ich schon dafür. Nur Zeigt aber die Erfahrung, dass unser Staat, wenn diese Fußfessel erst mal eingeführt ist, diese auch für viele andere Dinge gebrauchen wird. Ob diese immer gut sein werden, wage ich zu bezweifeln. Schauen wir mal.
So ähnlich kann man es sehen. Man darf es auch nicht damit vergleichen, wie wir es aus amerikanischen Filmen kennen. Wenn da die Grenze des Fußfesselngeländes überschritten wird, dann kommt gleich der Sheriff angerauscht. So wird es überhaupt nicht sein. Erst wenn es etwas geschehen ist, wird man nachvollziehen können, dass der Fesselträger am Tatort war oder nicht. Symbolpolitik, aber für manche UHäftlinge finde ich das gut. Vielleicht auch für manche Delikte in der Strafe.
In Bezug auf häusliche Gewalt eine reine Symbolpolitik mit nicht unerheblichen Gemeinkosten. Bei Gewaltschutzverfahren zielführend. Bei häuslicher Gewalt wäre das Vorhalten von ausreichend Plätzen in Frauenhäusern ein Quantensprung, die Konzepte sind bekannt, den Regierungen der Länder aber zu teuer. Einfach nur traurig, wie schlecht wir regiert werden. Es läuft nur auf bessere Überwachungen der Straftaten hinaus. Opferschutz sieht jedoch anders aus.
Gewiss reine Symbolpolitik. Wie ich schon in einem anderen Kommentar meinte: “Man darf es auch nicht damit vergleichen, wie wir es aus amerikanischen Filmen kennen. Wenn da die Grenze des Fußfesselngeländes überschritten wird, dann kommt gleich der Sheriff angerauscht. So wird es überhaupt nicht sein. Erst wenn es etwas geschehen ist, wird man nachvollziehen können, dass der Fesselträger am Tatort war oder nicht.” Aber man sollte für UHäftlinge mal darüber nachdenken…..