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“Fahrziel Auschwitz” und anderes …

Polizist darf trotz menschenverachtender Chats im Dienst bleiben

Trotz fremdenfeindlicher, geschmackloser und teils antisemitischer Aussagen in privaten Chats wird ein Polizeibeamter nicht aus dem Dienst entfernt – das VGH München hält eine Zurückstufung für ausreichend (VGH München, Urteil vom 19.02.2025 – 16a D 23.1023).

“Ich scheiß ihr vor die Tür, schön braun, mit Fähnchen” – solche Aussagen über eine Holocaust-Überlebende haben für einen Polizisten nur milde dienstrechtliche Folgen. Der bayerische Verwaltungsgerichtshof sah in menschenverachtenden Nachrichten keine zwingenden Belege für eine verfassungsfeindliche Gesinnung. Er beließ es bei einer Herabstufung um einen Dienstgrad.

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Dienstrecht: Polizist wegen rechtsextremer Chats zu Recht entlassen

Es ist unerheblich, ob die Gesinnung tatsächlich vorliegt. Die Sicht eines objektiven Betrachters ist entscheidend und dass muss der Kläger gegen sich geltend lassen. Gerade dadurch wird auch deutlich, dass der Kläger sich seiner beamtenrechtlichen Pflichten nicht ansatzweise bewusst ist und dass ihm damit erkennbar die erforderliche Reife und Stabilität für das Amt eines Polizeivollzugsbeamten fehlt (Verwaltungsgericht Koblenz, Urteil vom 20.02.2024 – 5 K 733/23.KO –).

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