SOKO Cold Case Hamburg – Gehts noch?!

Ein vorgeworfener Mordversuch vor 38 Jahren war der Auslöser eines Ermittlungsverfahrens bei dem sich die SOKO Cold Case nicht mit Ruhm bekleckerte. Nun gab es einen Freispruch.

Geplant war es als Erfolg. Es wurde zum Desaster und zur Peinlichkeit für die SOKO Cold Case in Hamburg. Im Februar 2018 wurde Frank S. presseträchtig verhaftet. Der Chef der SOKO Cold Case Herr Steven Baack höchstpersönlich zeigte, wie er Herrn S. zum Polizeiauto verbrachte. Die Szene war für die Presse ein Fressen und Werbung für die SOKO Cold Case.

Der Vorwurf: Mordversuch an einer 16jährigen Schülerin in Steilshoop im November 1980. Die versuchte Vergewaltigung vom Spätsommer 1980 sei dagegen schon verjährt. Wegen des versuchten Mordes in Tateinheit mit versuchter Vergewaltigung vom 1. November 1980 konnte der Beschuldigte dagegen immer noch vor Gericht kommen.

Der Prozess begann ebenso mit viel Aufsehen. Es wurde in der Presse berichtet. Opfer tritt ihrem (vermeintlichen) Täter gegenüber. Polizisten sagen aus. Zeugen sagen aus.

Nun wurde Herr S. freigesprochen. Die Beweisaufnahme habe keine Beweise ergeben, die die Schuld des Herrn S. unterlegen, so das Gericht. Im Übrigen wurde schon seitens der Staatsanwaltschaft ein Freispruch gefordert. Die Verteidigung – das versteht sich von selbst – forderte auch einen Freispruch.

Soweit wichtig und richtig. Recht muss funktionieren.

Die List in Vernehmungen der Polizei

Doch die Schelte kam laut vom Gericht. Schlimm und bezeichnend für die in diesem Fall “geleistete” Ermittlungsarbeit war,  dass Zeugen in Vernehmungen durch List zu falschen Aussagen gebracht wurden.

So haben mehrere Zeugen dem Gericht berichtet, dass die Polizei ihnen gegenüber behauptet habe, man habe DNS-Spuren des Angeklagten auf dem Messer gefunden.
 
Das Messer sei jedoch schon lange aus der Asservatenkammer verloren gegangen. Spuren seien niemals sichergestellt worden.
 
Dann noch die alten Freunde und Weggefährten!
 
Da gab es einen Belastungszeugen, der erst den Angeklagten in seinen vorherigen polizeilichen Vernehmungen enorm belastete, nachdem Herr Baack, Chef dieser SOKO, ihn auf eine Belohnung von 3.000 EUR hingewiesen habe. Interessant auch, dass das Geld eine Belohnung aus einem Verfahren gegen den Zeugen selbst stammen soll.
 

“Gehts noch?!” 

 
Und genau das meinte auch die Richterin. Nur nicht in so schönen Worten wie ich.
Die letzten Worte richtet die Vorsitzende Richter am Landgericht Frau Anne Meyer-Göring an den Angeklagten: „Sie haben verzweifelt versucht, Ihre Unschuld zu beweisen, obwohl der Staat Ihre Schuld beweisen muss. Aber was hilft die Unschuldsvermutung, wenn die Polizei überzeugt ist, dass man der Täter ist? Für jemanden, der unschuldig ist, muss das schrecklich sein. Wir hoffen dass Sie irgendwann Ihren Frieden wiederfinden.”
Das hoffe ich für den Freigesprochenen auch!

Ihr Rechtsanwalt / Strafverteidiger Thomas Penneke

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