Wochenrückblick: Schläger in der JVA, “Reichspolizisten”, Ehrenmord, etc.

Und wieder war die Woche einiges los. Es wurde Vorwürfe gegen die JVA Waldeck erhoben, wegen derer sich der Vorwurferheber verantworten muss. Es gab in Deutschland ein weiteres Ehrenmordverfahren mit Urteil. Ein weiteres interessantes Urteil kommt vom Amtsgericht Bautzen und das Urteil gegen eine alten SS-Angehörigen wurde rechtskräftig. Auch sind die “Reichsbürger” umtriebig. Gibt es jetzt schon eine “Reichspolizei”?

VORWÜRFE GEGEN DIE JVA WALDECK

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In der letzten Woche 22.11.2016 begann ein interessanter Prozess. Dieser richtete sich nicht gegen die Anstaltsleitung oder den Justizwachtmeistern, was man nach dieser Überschrift von mir vermutet hat. Der Prozess richtet sich gegen den anzeigenden Strafgefangenen.

Angeblich gehören in dem Gefängnis Gewaltandrohungen, Intrigen und Ausländerfeindlichkeit zum Alltag. So sollen andere Gefangene aufgestachelt worden sein, bei den polnischen Gefangen für Ruhe zu sorgen, in dem diese die polnischen Gefangenen schlagen.

Spannend: Es soll einen Brief eines Gefangenen geben, der die Behauptung des Anzeigenden angeblich bestätigt. Doch der Häftling sagte beim Amtsgericht aus, diesen Brief nie geschrieben zu haben. Ein andere Beteiligter verübte Anfang Mai in seiner Zelle Suizid und kann nicht mehr befragt werden.

Der Ausgang des Verfahrens ist mir noch nicht bekannt. Ich melde mich wieder.

“Auschwitz-Urteil” des Landgerichts Lüneburg rechtskräftig

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Was sagt die Revision? Bei den Nebenklägervertretern waren wohl Fachleute dabei!

Das Landgericht Lüneburg hat den Angeklagten, einen im Tatzeitraum 22 bzw. 23 Jahre alten SS-Angehörigen, wegen Beihilfe zum Mord in 300.000 rechtlich zusammentreffenden Fällen zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren verurteilt. Das Urteil ist nun rechtskräftig.

Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die auf die Beanstandung der Verletzung sachlichen Rechts und mehrere Verfahrensrügen gestützte Revision des Angeklagten ebenso verworfen wie die Revisionen mehrerer Nebenkläger, die mit ihren Rechtsmitteln eine Verurteilung des Angeklagten als Mittäter angestrebt hatten; weitere Nebenklägerrevisionen waren nicht in zulässiger Weise erhoben und sind daher ebenfalls verworfen worden.

Wie schafften es die Nebenkläger eine Revision in unzulässiger Weise zu erheben? Die allgemeine Sachrüge geht auch auf Nebenklägerseite. Tztztztztz

Da waren aber auch wieder Fachleute am Werk!

Merke: Auch bei der Nebenklagevertretung sollte man sich immer an einen Fachanwalt für Strafrecht wenden. 😉

Und auch die Presse bekleckerte sich mit Ruhm und so schrieb die Bild: “Revision abgelehnt!”. Die Revision wird immer noch verworfen.

LEBENSLANG NACH EHRENMORD

Justiz Anwalt Strafrecht Rostock Thomas Penneke

Für einen Mord an einem 43 Jahre alten Mann ist ein 49-Jähriger am 15.11.2016 in Karlsruhe vom Landgericht zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Mordmotiv sei “einzig die angeblich beschämte Familienehre” gewesen, hieß es bei der Urteilsverkündung.

Dem Opfer war eine Affäre mit der Tochter des Angeklagten, der Ex-Frau des 37 Jahre alten Mittäters, unterstellt worden. “Er sollte exekutiert werden dafür, dass er mit der Tochter in Kontakt war“, so die Urteilsgründe.

Die Männer hatten ihrem Opfer im Februar 2016 mit Messer und Pistole bewaffnet nach einem Kneipenbesuch aufgelauert, als dieser in sein Auto stieg. Zweimal stach der Angeklagte zu, sein ehemaliger Schwiegersohn schoss dem bereits tödlich verletzten Opfer in den Kopf. Der 37-Jährige floh direkt nach der Tat in die Türkei und ist bislang unauffindbar.

JUGENDSTRAFEN FÜR BEHINDERUNG VON LÖSCHARBEITEN

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Das Amtsgericht verging am Montag 28.11.2016 wegen der Behinderungen von Löscharbeiten nach einem Großbrand in einem Asylheim lange Haftstrafen. Zwei Angeklagte müssen für zweieinhalb beziehungsweise drei Jahre ins Gefängnis, weil sie sich unter anderem dem Platzverweis während des Großbrandes in einer Bautzener Flüchtlingsunterkunft im Februar 2016 widersetzt hatten und handgreiflich geworden sind.

Den Angeklagten wurde Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte bei den Löscharbeiten an einer noch unbewohnten Flüchtlingsunterkunft in Bautzen sowie gefährliche Körperverletzung, Diebstahl, Beleidigung und Sachbeschädigung vorgeworfen. Die Brandstifter selbst blieben bisher unbekannt. 

Das Großfeuer am 21.02.2016 in dem geplanten Asylbewerberheim sorgte bundesweit für Schlagzeilen, insbesondere wegen dieser nun bestraften Behinderung der Löscharbeiten. Ein Angeklagter sprang sogar laut Urteilsfeststellungen einer Polizistin in den Rücken.

Politisch motiviert kann man diese Tat wohl kaum nennen.

„REICHSBÜRGER” CHATTETE MIT POLIZISTEN

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Der “Reichsbürger” und Todesschütze von Georgensgmünd war mit zwei Polizisten wohl gut bekannt. Sie standen per Handy-Chat in Kontakt. Ein Beamter soll für den “Reichsbürger” sogar im Polizeicomputer nachgeschaut haben, ob gegen den “Reichsbürger” Ermittlungen laufen.

Es fanden bei den beiden Beamten Hausdurchsuchungen statt. Beschlagnahmt wurden Computer und Dokumente. Sie stehen nun selbst im Verdacht, “Reichsbürger” zu sein.

Bei einem der beschuldigten Beamten wurden zudem verbotene Gegenstände wie Wurfsterne und ein Wurfmesser wohl gefunden.

Oha! Bestimmt hatte er sie nur daheim aufbewahrt, weil er sie in einer anderen Wohnung sichergestellt hat.

Tja, so agiert die “Reichspolizei”.

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