Kräftig in den Unterleib getreten! Notwehrrecht korrekt angewandt

Kurz und schmerzvoll! Notwehrrecht korrekt ausgeübt. Die Clowns geben nicht auf. Doch das Wegrennen wird nicht bevorzugt. Man greift – zu Recht – auf das Notwehrrecht zurück.

Rostock am Sonnabend: “Der Täter saß hinter einem parkenden Auto und sprang hervor, als die 31-Jährige vorbeiging. Der Maskierte habe die Frau angeschrien und ihr mit der flachen Hand ins Gesicht geschlagen.

Die 31-Jährige handelte prompt: Sie trat den Mann kräftig in den Unterleib, so dass dieser sich krümmte.”

Geben die Clowns nicht endlich mal auf?

Notwehrrecht korrekt ausgeübt. 👏🏻

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