Knast als Sozialplan?

Wohnung gekündigt, Job verloren, Konto leer – was nun? Für einen 30-Jährigen soll die Antwort auf diese Misere erschreckend simpel gewesen sein: Mord als Eintrittskarte in den Knast.

Ein Mann tötete mutmaßlich einen obdachlosen Rollstuhlfahrer, um sich ein gesichertes Leben hinter Gittern zu sichern. Ein Prozess vor dem LG Frankfurt a.M. wirft Fragen zur Motivation und Schuldfähigkeit auf. Der Prozess vor dem LG Frankfurt a.M. soll klären, ob er wirklich einen Rollstuhlfahrer erstach, um dem Leben auf der Straße zu entgehen.

Sachverhalt

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten vor, im März 2024 einen Obdachlosen im Frankfurter Bahnhofsviertel heimtückisch getötet zu haben. Die Hintergründe? Zwei Tage zuvor kündigte er seine Wohnung, einen Tag zuvor verlor er seinen Job – dann entschied er sich angeblich für einen Mord, um im Gefängnis ein Dach über dem Kopf zu haben.

Nach den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft folgte er dem Rollstuhlfahrer nach einem Streit, zog ein Küchenmesser aus seinem Rucksack und stach mindestens zehnmal in dessen Rücken. Das Opfer verstarb später in der Uniklinik. Der mutmaßliche Täter wurde kurz darauf festgenommen und sitzt seitdem in Untersuchungshaft.

Verteidigung: kein Plan 

Die Verteidigung bemühte sich, ein Bild des Angeklagten als gescheiterten Außenseiters zu zeichnen: Hauptschulabschluss 2011, gescheiterte Ausbildung, prekäre Jobs. Keine Freunde, keine Beziehung, ein distanziertes Elternhaus – und am Ende das Gefühl, den gesellschaftlichen Anforderungen nicht gewachsen zu sein.

Er sei verzweifelt gewesen, habe seine Wohnung abgemeldet, weil er wusste, dass das Amt nicht mehr zahlen würde. Sein letztes Geld habe er in einen Rucksack gepackt – zusammen mit einem Küchenmesser, angeblich nur zur Selbstverteidigung. Die Tat sei nicht geplant gewesen, sondern eine Kurzschlussreaktion auf eine Bedrohung durch das Opfer.

Staatsanwalt: Videos und Googlesuche

Die Staatsanwaltschaft sieht das anders: Ein Überwachungsvideo zeigt den Tathergang – und die Vorsitzende Richterin ließ bereits durchblicken, dass sie die Version der Verteidigung nicht ganz überzeugend findet. Dazu kommt der brisante Google-Suchverlauf des Angeklagten: „Gefängnis letzte Rettung“, „U-Haft wie ist das eigentlich?“ und „Bürgergeld trotz Knast“ sprechen nicht gerade für eine spontane Tat.

Meinung und Schluss

Mord als Sozialplan? Ein echtes Armutszeugnis – in jeder Hinsicht. Die Verteidigung setzt auf die Mitleidsschiene: Schweres Leben, keine Perspektive, Armut als Motiv. Doch mal ehrlich: Wer sich bei Google über das Leben hinter Gittern informiert, bevor er einen Mord begeht, hat wohl kaum nur zufällig ein Messer im Rucksack.

Wenn Knast der letzte Ausweg ist, dann läuft einiges schief – in der Gesellschaft und im Kopf des Angeklagten. Vielleicht wäre eine Beratungsstelle hilfreicher gewesen als zehn Messerstiche. Aber hey, immerhin hat er nun, was er wollte: eine Unterkunft auf Staatskosten. Frage ist nur, für wie lange.

Meta-Beschreibung: Mord für ein Dach über dem Kopf? Ein Mann soll einen Rollstuhlfahrer erstochen haben, um ins Gefängnis zu kommen. (LG Frankfurt a.M.)

Fokus-Keyphrase: Knast als Karriereplan

2 Gedanken zu „Knast als Sozialplan?“

  1. Ich glaube, einige Menschen haben schon mal mit dem Gedanken gespielt, was wäre, wenn das Amt mein Arbeitslosengeld nicht mehr zahlt. Wenn das Geld zum Leben nicht mehr reicht.

    Ein Leben hinter Gittern ist jedenfalls ein abgesichertes Leben ohne Hunger und Gedanken, woher das Geld für die Miete kommt.

    Für so ein “gesichertes Leben” aber jemanden töten ist wahrlich die Tat eines in sich selbst verliebten Narren, der zurecht keine Freunde hat.

    1. Ich bin gespannt, wie der Prozess weitergeht. Interessant nur (juristisch), dass man das als Mordmerkmal in Erwägung zieht. Es geht immerhin um niedere Beweggründe. Und wenn dem so ist, dass er die Tat begangen hat, weil sein Sozialplan so feststand, dann ist das ein Mordmerkmal. Dann gibt es LL.

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