Hier könnte Ihre Werbung stehen :-)

ihrewerbung Thomas Penneke Anwalt Strafrecht Rostock

Zur Zeit ist keine Werbung auf der Robe erlaubt!

 

Sichern Sie sich aber trotzdem jetzt schon den

besten Platz

auf meiner Robe!

Der Anwaltsgerichtshof (AGH) von Nordrhein-Westfalen hat entschieden, dass auf einer Anwaltsrobe keine Kanzleiwerbung aufgebracht sein darf (AGH Nordrhein-Westfalen , Urteil vom 29.06.2015 – 1 AGH 16/15 BeckRS 2015, 11106). 😉 Wenn das Verbot mal kippt, sollten Sie sich jetzt schon einen guten Platz bei mir sichern. 😀

Der AGH sagt zur Zeit: Das Tragen einer mit dem Namen des Rechtsanwalts und dessen Webadresse bestickten Anwaltsrobe verstößt gegen § 20 BORA. Der Sinn des Rohbetragens liege darin, dass der Anwalt (auch Staatsanwalt und Richter) aus dem Kreis der übrigen Teilnehmer herausgehoben werden sollen, damit man sie erkennt. Allen Beteiligten werde durch die Robe deutlich, dass Rechtsanwälten eine eigene Organstellung zukommt, die besondere Rechte und Pflichten im Verfahren und in der Verhandlung begründet, so der AGH weiter.

 

Zur Geschichte der Robe:

In einer Kabinettsorder vom 15. Dezember 1726 verfügte König Friedrich Wilhelm I. in Preußen jedoch mit der ihm eigenen Ironie die Einführung einer einheitlichen Juristentracht in den Gerichten seines Territoriums:

„Wir ordnen und befehlen hiermit allen Ernstes, dass die Advocati wollene schwarze Mäntel, welche bis unter das Knie gehen, unserer Verordnung gemäß zu tragen haben, damit man diese Spitzbuben schon von weitem erkennen und sich vor ihnen hüten kann.“

 

Also wenn das Verbot kippt und die Werbung auf der Anwaltsrobe sich doch mal durchsetzt, dann könnte hier Ihre Werbung stehen. 😉

ihrewerbung Thomas Penneke Anwalt Strafrecht Rostock  ihrewerbung Thomas Penneke Anwalt Strafrecht Rostock.002

Sichern Sie sich jetzt

den besten Platz

auf meiner

Robe.

 

😀

 

Thomas Penneke

Penneke Logo Notruf