Fallakte Nr. 0033/1: Jesus von Nazaret

Verhaftung wegen übermäßiger Nächstenliebe

Tatzeit: Nacht zum Freitag, irgendwann im Jahr 33 n. Chr.
Tatort: Garten Gethsemane, Jerusalem
Ermittlungsbehörde: Eine Truppe mit Fackeln, Schwertern und einem Mann mit extrem schlechtem Freundeskreis

Anklage: Ruhestörung durch Messias-Gehabe, Verstoß gegen das Blasphemiegesetz § 1 AT, unerlaubte Brotvermehrung

🕵️ Tathergang

Nach einem letzten gemeinsamen Abendessen mit Freunden (bei dem einer zu viel Öl ins Feuer goss), zog sich der Angeklagte in einen Garten zurück – zum Beten, wie er sagt. Dort wurde er durch einen äußerst fragwürdigen Identifikationskuss an die Behörden übergeben.

Hinweis an die Polizei:
Küssen ist keine gängige Form der Personalienfeststellung. Bitte künftig Ausweise verlangen.

Judas küsst Jesus zur Identifizierung im Garten Gethsemane
Kein guter Freund!

⚖️ Der Prozess

Der Prozess wurde wahlweise als “religiöse Anhörung” oder “spontane Nachtsitzung des Sanhedrin mit Event-Charakter”beschrieben.

Verfahrensmängel:

  • Keine Verteidigung
  • Keine Frist zur Stellungnahme
  • Keine Ahnung, warum das überhaupt erlaubt war

Nach dem nächtlichen Urteil wegen „Gotteslästerung“ wurde Jesus an die römische Justiz weitergereicht – mit dem Hinweis: „Wir dürfen ihn nicht töten, aber IHR vielleicht!“

🧑‍⚖️ Das römische Verfahren

Der römische Statthalter Pontius Pilatus hätte am liebsten gar nichts entschieden, wusch sich demonstrativ die Hände in Unschuld (wurde später als Hygienemaßnahme gefeiert), ließ dann aber doch kreuzigen. Aus heutiger Sicht: rechtlich schwierig, moralisch fragwürdig, marketingtechnisch fatal.

💬 Urteil & Strafmaß

Schuld: Nach römischem Recht unklar.
Urteil: Kreuzigung – die Anti-Ehrenmedaille der Antike.
Hinweis: Eine Revision wäre heute wahrscheinlich durchgegangen – wegen Verfahrensfehlern, Zeugenausfällen und totaler Unverhältnismäßigkeit.

🧠 Meinung und Schluss

Fast 2.000 Jahre nach dem mutmaßlich unfairsten Gerichtsverfahren der Menschheitsgeschichte ist klar:
Dieser Fall gehört nicht in die Bibel – sondern ins Lehrbuch für Verfahrensfehler.

Es bleibt dabei:

  • Wer nachts ohne Verteidiger vor Gericht gestellt wird, hat selten gute Karten.
  • Wer sich mit politischen und religiösen Eliten gleichzeitig anlegt, braucht mehr als zwölf Freunde – nämlich einen richtig guten Anwalt.
  • Und wer zu gut ist für diese Welt, bekommt sie vielleicht trotzdem nicht gerecht.

🧨 Und heute?

Heute jährt sich die Festnahme Jesu zum 1.992. Mal.

Ob er damals einen Pflichtverteidiger gehabt hätte, wenn § 140 StPO schon gegolten hätte? Wir werden es nie erfahren.

Aber immerhin: Die Geschichte ging gut aus – drei Tage später war der Mandant wieder auf freiem Fuß. Und das ohne Rücksprache mit dem Justizvollzug. 😉

2 Gedanken zu „Fallakte Nr. 0033/1: Jesus von Nazaret“

  1. Ein guter Fachbeitrag. Wenn mir jetzt noch einer erklärt, wie der Osterhase in dieses Szenario reinpasst, wäre ich glücklich.Ach und wieso spielen Eier so eine entscheidende Rolle?

    1. Tja, dass ist eine sehr spannende Frage. Das kommt gewiss daher, dass in Jerusalem eine große Hasenzucht gewesen ist und die Hasen ausgebrochen sind und haben die Hühnerstelle in Bethlehem geplündert. 😉

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