Störende Gänse im Urlaubshinterhof rechtfertigen nicht automatisch einen hohen Schadenersatz (AG München, Urteil vom 03.11.2023 – 264 C 17870/23).
Sachverhalt
Im Mai 2023 buchte eine Klägerin mit einer Begleitperson eine Pauschalreise nach Sizilien für 740 EUR pro Person. Aufgrund einer Überbuchung mussten sie zunächst in einem Alternativhotel übernachten, das sie zusätzlich 208 EUR kostete. Dann ging es in das richtige Hotel. Statt dem erwarteten Meerblick, gab es die Aussicht in den Innenhof, in dem sich schnatternde und stinkende Gänse befanden. Erst am folgenden Tag zogen die Damen in ein akzeptables Zimmer um. Die Reiseagentur erstattete ihnen 230 EUR, doch die Klägerin forderte weitere 400,86 EUR.
Entscheidung
Das Amtsgericht München wies die Forderung nach zusätzlicher Rückzahlung ab. Für den ersten und zweiten Reisetag wurde eine Minderung des Reisepreises akzeptiert, die insgesamt 115,62 EUR betrug, basierend auf der Minderung des Reisekomforts durch den zweimaligen Umzug und die Störung durch Gänse.
Eine höhere Minderung oder Schadensersatz für entgangene Urlaubsfreude wurde nicht gewährt, da die Reisemängel nur die ersten beiden Tage betrafen und die vorgerichtliche Zahlung den festgestellten Minderungsanspruch bereits abdeckte.
Meinung und Schluss
Die Entscheidung des Amtsgerichts München ist richtig und setzt hier erneut Grenzen der Reisepreisminderung. Nicht jede Unannehmlichkeit führt zu hohen Rückerstattungen, insbesondere wenn der Veranstalter bereits eine teilweise Kompensation geleistet hat. Dieses Urteil zeigt auf, dass Mängel erheblich sein müssen, um signifikante Kompensationen zu rechtfertigen.
Der Umzug ist mE auch zu Recht als Minderung des Reisekomforts gesehen worden. Eine Überbuchung ist nicht schön und muss kompensiert werden, wenn es hierdurch Nachteile für den Reisenden gibt.
Und: die Unannehmlichkeiten waren nur an den ersten zwei Tagen vorhanden. Der Rest des Urlaubs war wie gebucht.
Wahrscheinlich hat die Klägerin sich am ersten Tag sehr sehr (verständlich) geärgert. Da kam das Geschnatter der Gänse am zweiten Tag hinzu. Wenn man schon selbst vor sich hermeckert, dann passen schnatternde Gänse…
Aber ehrlich: Wenn man pauschal für 740 EUR je Person reist, dann muss man sich nicht wundern, wenn es dann auch keine Kompensation in der erhofften Höhe gibt. Wer billig kauft….
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