LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 08.05.2025 – L 4 VE 4/24: Wer im kriminellen Milieu Opfer einer Gewalttat wird, hat keinen Anspruch auf Entschädigung nach dem Opferentschädigungsgesetz. Die Allgemeinheit muss nicht für Risiken des eigenen Lebensstils zahlen.
Kugel im Oberschenkel, aber kein Cent vom Staat. Ein Mann, der in einer Berliner Prügelei mit Baseballschlägern, Eisenstangen und Schusswaffen verletzt wurde, ging leer aus. Grund: Wer in der Halbwelt lebt, muss seine Rechnungen selbst begleichen.
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Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) soll Diskriminierung verhindern – doch was passiert, wenn es gezielt genutzt wird, um Unternehmen finanziell unter Druck zu setzen? Der Fall einer Dortmunder Trans-Person, die mit 240 Klagen auf Entschädigung pochte und dabei hohe Summen erstritt, zeigt: Der Gesetzgeber hat ein Einfallstor geschaffen, das zur rechtlichen Tyrannei führen kann.
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Gustl Mollath und der Freistaat Bayern haben sich im Streit um eine Entschädigung für die unberechtigte Unterbringung in der Psychiatrie gütig geeinigt. Der Freistaat zahlt ohne Anerkennung einer Rechtspflicht – war ja klar – einen weiteren Betrag in Höhe von 600.000 Euro.
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Strafverteidiger aus Rostock