Auf ein Wort: Bundestrojaner, Führerschein und Homosexualität

Der Bundestag möge beschließen und er beschloss! Was war nicht alles am 22. Juni 2017 im Bundestag los? Da ging es mal richtig um Strafrecht oder? Oder haben die Herren im Parlament wieder einmal die wirkliche Lage verquer gesehen, quer gedacht und quer entschieden? Vielleicht war es in einem Punkt aber auch Kalkül, die Freiheit der Bürger einzuschränken?

1. Lappen weg!

Politiker hinterziehen Steuern, fälschen Lebensläufe oder sind im Drogen- und/oder Pädophilenmilieu unterwegs. Und abends steigt man in die Dienstlimousine mit Chauffeur. Fürs das einfache Volk plant man aber eine neue Strafe: Führerscheinentzug!

Auf Deutsch: Lappen weg!

Dies wurde nun beschlossen. Straftätern droht in Zukunft der Entzug ihres Führerscheins. Während diese Sanktion bislang nur bei Verkehrsdelikten verhangen werden konnte, ist ein Fahrverbot von bis zu sechs Monaten künftig nun auch bei allen anderen Straftaten möglich. Eine dementsprechende Gesetzesänderung hat der Bundestag am 22. Juni 2017 verabschiedet. Im Koalitionsvertrag hatten Union und SPD schon vereinbart, Fahrverbote als Alternative zur Freiheitsstrafe für solche Personen einzuführen, “für die eine Geldstrafe kein fühlbares Übel darstellt”. Die Diskussion hierzu im Netz habe ich noch im Kopf.

Doch was soll das bringen? So quer kann man doch gar nicht denken. Wenn einem Straftäter der Führerschein entzogen wird. Politiker sehen das so einfach und steigen in die Limousine. Für den Otto-Normal-Verbraucher ist das nicht so einfach. Es hat gewiss keiner der Damen und Herren in Berlin daran gedacht, dass sie damit die ganze Familie bestrafen. Viele Autofahrer sind auch auf den Führerschein angewiesen. Kinder müssen zur Schule und oder der Fahrer selbst zur Arbeit, damit er Geld für die Familie verdienen kann. Es droht die Entlassung und Verwahrlosung der Kinder. Die Familie und der Ex-Autofahrer könnten in eine Schieflage geraten, aus der sie nicht wieder herauskommen. Kriminalität könnte gefördert werden. Was soll das nun?

Vielleicht sprechen die Damen und Herren in der nächsten Zeit noch eine andere kreative Strafe aus? Vorschläge hätte ich:

Betrüger dürfen nicht mehr bei Sonnenschein auf die Straße.

Der Schläger darf nicht mehr im Supermarkt einkaufen.

Dem Dieb nimmt man sein Bett daheim weg.

Oh! Mensch! So dumm kann man nur im Bundestag denken….

 

2. Reha wegen Verurteilung der Sexualpartnerwahl

Dann hob der Bundestag die Homosexuellen-Urteile auf. Tausende homosexuelle Justizopfer werden Jahrzehnte nach ihrer Verurteilung rehabilitiert. Der Bundestag verabschiedete am Abend des 22. Juni 2017 einstimmig ein Gesetz, mit dem die damaligen Urteile aufgehoben werden. Die finanzielle Entschädigung ist mit pauschal 3000 Euro sowie 1500 Euro für jedes angefangene Jahr im Gefängnis vorgesehen.

Ich bin begeistert! Nach wieviel Jahren…. Ach so! Nach fast 40 Jahren schafft man die Rehabilitation der Urteile gegen Homosexuelle. Saubere Arbeit im Bundestag. Gab bestimmt viel Diskussionsbedarf bzgl. der Aufhebung von Verurteilungen der geschlechtsbezogenen Sexualpartnerauswahl.

Tolle Leistung in Berlin! Ein intelligentes Zeichen … auch wenn es sehr sehr spät ist.

3. Staatstrojaner

«Trojaner»-Gesetz ist nun auch endlich verabschiedet und Überwachung bei WhatsApp / Telegram startet. Der Bundestag hat den Weg für die Überwachung von Kommunikation über Messenger-Dienste wie WhatsApp freigemacht.

Das klingt doch nach dem “Staatstrojaner”. Ach nein! So wird er jetzt nicht mehr genannt, sondern die Bevölkerung wird darauf gelenkt, dass die Überwachung bei schwerwiegenden Straftaten eingesetzt wird. Und wie funktioniert sie? Mit dem Staatstrojaner!Der Trojaner wird auf dem Telefon installiert, denn die Daten sollen dabei direkt auf den Geräten vor der Verschlüsselung oder nach der Entschlüsselung abgegriffen werden.

Und damit nicht genug. Um die öffentliche Debatte klein zu halten bzw. die Bevölkerung nicht zu informieren, hat die Große Koalition einen Verfahrenstrick angewendet. Statt eines ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens haben SPD und CDU den Staatstrojaner in einem ganz anderen Gesetz untergebracht und kurz vor Beginn der Debatte auf die Tagesordnung gebracht.

Die Grundrechtsbeschränkung wurde dadurch im Schnelldurchgang durchgesetzt. Sauber! Das Vertrauen in die Demokratie wird damit gestärkt!

Damit endet die Große Koalition nach Vorratsdatenspeicherung und BND-Gesetz mit dem größten Angriff auf die Privatsphäre. Der “Staatstrojaner” macht das Smartphone zur Wanze. Polizei und Geheimdienste lesen mit und haben bei einer Online-Durchsuchung auch Zugriff auf sämtliche privaten Daten.

www.PENNEKE.de
#Gesetz#Gesetzesänderung#Bundestag#Trojaner
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